Mexiko macht einen ersten Schritt zur Legalisierung von Cannabis
Das Wichtigste in Kürze
- Der Oberste Gerichtshof Mexikos gewährt zwei Bürgern Schutz vor Strafverfolgung.
- Das Gesetz ist damit jedoch noch nicht geändert.
- Innert 90 Tagen muss nun aber Bewegung in die Angelegenheit kommen.
Wenige Wochen nach der Legalisierung von Cannabis in Kanada und in über 30 US-amerikanischen Staaten gibt es einen weiteren Sieg für die Befürworter der Cannabis-Legalisierung in Nordamerika: Der Oberste Gerichtshof von Mexiko entschied in zwei Urteilen, dass der private Konsum von Cannabis legal sei.
Dies berichtet die Agentur «UPI». «Diese Urteile bereiten den Weg, dass Erwachsene Marihuana konsumieren können, wie sie wollen. Wir sprechen hier nicht nur über Freizeitgebrauch», sagte Experte Froylán Enciso.
Schutz vor Verfolgung bei Cannabis-Konsum
In einem Fall forderte ein Mexikaner Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung, einen sogenannten «Amparo», so dass er sein eigenes Cannabis anpflanzen, ernten, besitzen und transportieren dürfe. Auch im anderen Urteil ging es um Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung, hier beim Konsum.
In beiden Fällen gewährte das Oberste Gericht den Bürgern den «Amparo». «Die mexikanische Regierung steckt statt gewalttätiger Krimineller lieber Leute ins Gefängnis, die kleine Mengen Cannabis auf der Strasse oder draussen konsumieren. Diese Urteile sind gute für Kleinkonsumenten», so Enciso weiter.
Sollte der Anbau, Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabis legal sein?
Nächster Schritt in 90 Tagen
Der nächste Schritt zur Legalisierung von Cannabis folgt spätestens in drei Monaten. Der Oberste Gerichtshof muss den Kongress innert 90 Tagen über die Urteile informieren. Der Kongress muss dann das Gesetz revidieren. Tut er das nicht, kann jeder Cannabis-Konsument in Mexiko ebenfalls einen «Amparo» beantragen. Die Urteile selber haben vorderhand also noch keinen direkten Einfluss auf die Rechtsprechung, sind aber ein erster Schritt.
In der Schweiz werden derzeit Pilotprojekte diskutiert, zuletzt stellte sich der Kanton Bern dagegen. Die Stadt Zürich begrüsst hingegegen wissenschaftliche Pilotprojekte, ebenso der Kanton Thurgau.