Uber und Lyft erleiden Niederlage vor Gericht bei Fahrerstatus
Uber und Lyft müssen im US-Bundesstaat Kalifornien um ihr Geschäftsmodell fürchten. Laut Gerichtsurteil müssen sie ihre Fahrer als Mitarbeiter behandeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Uber und Lyft müssen um ihr Geschäftsmodell im US-Bundesstaat Kalifornien fürchten.
- Ein Gericht entschied, dass sie ihre Fahrer als Mitarbeiter behandeln müssen.
- Kritiker finden, die Unternehmen enthalten ihren Fahrern wichtige Sozialleistungen vor.
Uber und Lyft haben im US-Bundesstaat Kalifornien eine entscheidende Gerichtsschlappe erlitten. Die Fahrdienstvermittler müssen jetzt um ihr Geschäftsmodell in dem US-Bundesstaat fürchten.
Ein Berufungsgericht entschied am Donnerstag: Die beiden Unternehmen müssen sich an ein Gesetz halten, wonach die Fahrer in Kalifornien als Mitarbeiter und nicht mehr als selbstständige Unternehmer behandelt werden müssen. Damit wurde die Entscheidung eines anderen Gerichts bestätigt, gegen die die Konzerne Widerspruch eingelegt hatten.
Kritiker werfen Uber und Lyft unfaire Behandlung der Fahrer vor
Kritiker werfen den Fahrdienstvermittlern vor, den Fahrern mit dem aktuellen Beschäftigungssystem wichtige Sozialleistungen vorzuenthalten. Die Unternehmen argumentieren, der neue Status würde wegen höherer Kosten etwa durch Sozialabgaben einen deutlichen Preisanstieg nach sich ziehen.
Uber und Lyft hoffen derweil weiter darauf, dass die Kalifornier bei einer Abstimmung Anfang November einer Ausnahme vom Gesetz für Fahrdienste zustimmen. Sollte dieser von den Unternehmen massiv unterstützte Vorschlag namens «Proposition 22» nicht angenommen werden, könnten sie ihren Betrieb in Kalifornien womöglich einstellen.
Uber wiederholte diese Drohung nun. Sollten die Wähler die «Proposition 22» nicht annehmen, würden tausende Kalifornier ohne Job dastehen und das Ride-Sharing in grossen Teilen des Bundesstaates wohl ein Ende finden. Der Rivale Lyft, für den Kalifornien ein besonders wichtiger Markt ist, erwägt nun vor das höchste Gericht des Staates zu ziehen.