US-Medien: Verfahren gegen Trump vor wichtiger Entscheidung
Die Entscheidung, ob es gegen Donald Trump wegen versuchter Beeinflussung der Wahlergebnisse im US-Bundesstaat Georgia zu einer Anklage kommt, rückt näher.
Das Wichtigste in Kürze
- In Giorgia könnte Ex-US-Präsident Donald Trump wegen Wahlbetrug angeklagt werden.
- Wie US-Medien berichten, steht das Verfahren vor einem wichtigen Schritt.
- Zwei Zeugen hätten Vorladungen für die Teilnahme an einer Sitzung der Grand Jury erhalten.
Die Entscheidung, ob es gegen Ex-Präsident Donald Trump wegen versuchter Beeinflussung der Wahlergebnisse im US-Bundesstaat Georgia zu einer Anklage kommt, rückt immer näher.
Am Samstag bestätigten zwei Zeugen gegenüber verschiedenen US-Medien, dass sie Vorladungen für die Teilnahme an einer Sitzung eines Geschworenengremiums erhalten haben, die für diesen Dienstag angesetzt ist.
Bei diesem Gremium handelt es sich um die sogenannte Grand Jury, die darüber entscheiden wird, ob eine Anklage gegen Trump erhoben werden soll. Erwartet wird, dass die Staatsanwaltschaft dann auch ihre Ermittlungsergebnisse präsentieren wird, wie unter anderem die «New York Times» und CNN berichteten.
Auch Verfahren gegen Gefolgsleute von Trump möglich
Üblicherweise brauchen die Geschworenen meist nur einige Tage, bis sie über mögliche Anklagen befinden. Sollten sie sich für eine Anklage entscheiden, wäre es bereits das vierte Strafverfahren gegen Ex-Präsident Trump.
Den Berichten zufolge sind in Georgia auch weitere Anklagen möglich gegen Personen, die Trump damals bei seinem Vorhaben unterstützten.
Trump versuchte Wahlniederlage in Georgia rückgängig zu machen
Hintergrund der Ermittlungen in Georgia sind Trumps Versuche, dort den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 zu beeinflussen. Trump hatte die Wahl gegen den Demokraten Joe Biden verloren.
Der Republikaner weigert sich bis heute, seine Niederlage einzugestehen und behauptet ohne Belege, er sei durch massiven Wahlbetrug um einen Sieg gebracht worden.
Georgia hatte zu den Bundesstaaten gehört, die für den Wahlausgang eine Schlüsselrolle spielten. Biden gewann dort nur mit knapp 12 000 Stimmen Vorsprung. Trump bemühte sich, seine Wahlniederlage dort nachträglich ungeschehen zu machen.
«Wir haben zweieinhalb Jahre gearbeitet. Wir sind startklar»
Unter anderem rief er damals in einem einstündigen Telefonat den obersten Wahlaufseher Georgias, seinen republikanischen Parteikollegen Brad Raffensperger, dazu auf, genügend Stimmen für ihn «zu finden», um das Ergebnis «nachzuberechnen» und zu drehen.
Wegen dieser und anderer Einflussversuche, die publik wurden, hatte die zuständige Staatsanwältin Fanni Willis in Fulton County im Bundesstaat Georgia 2021 Ermittlungen eingeleitet.
REPORTER: “Is there any chance you take a plea deal in Georgia?”
— Benny Johnson (@bennyjohnson) August 12, 2023
TRUMP: “We did nothing wrong. We don't ever take a plea deal. We don't take plea deals. It's a wise guy question.”
pic.twitter.com/TVehSc1fWe
Willis hatte Ende Juli bereits signalisiert, dass die Vorarbeit in dem Fall abgeschlossen ist. «Wir haben zweieinhalb Jahre gearbeitet. Wir sind startklar», sagte sie. Um das Gerichtsgebäude in Georgias Hauptstadt Atlanta waren bereits erste Sicherheitsbarrieren errichtet worden. Beobachter rechneten mit einer Entscheidung der Grand Jury noch im August.
Diverse Anklagen laufen gegen Donald Trump
In den vergangenen Monaten war bereits in drei anderen Fällen in New York, Miami und Washington Anklage gegen Trump erhoben worden. Der New Yorker Fall steht im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar. Der Fall in Miami dreht sich um die Aufbewahrung streng geheimer Regierungsunterlagen in Trumps Privatanwesen. In Washington muss sich Trump wegen möglichen Wahlbetrugs und seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 verantworten.
Keiner dieser Fälle und keine mögliche Verurteilung schliesst aus, dass Trump 2024 als Präsidentschaftskandidat antritt oder Präsident wird. Der Fall in Georgia würde aber nicht auf Bundes-, sondern auf Bundesstaaten-Ebene verhandelt, damit könnte er sich im Falle eines Wahlsiegs nicht selbst begnadigen. In den Fällen nach Bundesrecht könnte dies möglich sein.