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Brasilien: Twitter/X überweist Strafe auf falsches Konto

Keystone-SDA
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Brasilien,

Im Streit um die Sperre von Twitter/X in Brasilien hat das Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk eine Millionenstrafe überwiesen – auf das falsche Konto.

Twitter/X
Twitter wird X - die Web-Adresse lautet aber weiterhin twitter.com. - Jonathan Brady/PA/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • X, vormals Twitter, hat die Busse in Brasilien bezahlt.
  • Die Zahlung wurde allerdings auf ein falsches Konto vorgenommen.
  • Seit Ende August ist X in Brasilien gesperrt, Musk will die Blockade aufheben lassen.

Die 28,6 Millionen Reais (4,77 Millionen Euro) landeten auf einem Konto der Bundessparkasse und nicht bei der Bank von Brasilien.

Bundesrichter Alexandre de Moraes habe verfügt, dass die Sparkasse die Summe auf das korrekte Konto überweisen müsse. Moraes hatte am 30. August die Stilllegung von X, ehemals Twitter, im grössten Land Lateinamerikas angeordnet.

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Zuvor hatte die Nachrichtenplattform eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen.

Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungserzählungen und Falschinformationen verbreiteten.

Twitter/X erfüllt Forderungen

X hatte nach der Überweisung am Freitag abermals die Aufhebung der Sperre beantragt. Das Unternehmen hatte am 27. September nachgewiesen, den Rechtsvertreter für Brasilien ernannt und die Profile gesperrt zu haben.

Musk hatte Moraes einen Angriff auf die Meinungsfreiheit vorgeworfen und ihn als «bösen Diktator» bezeichnet. Der Milliardär gibt sich stets als Verteidiger der freien Rede. Seit Ende August ist Twitter/X gesperrt, Musk will die Blockade aufheben lassen.

Wegen Behinderung der Justiz und Anstiftung zu Straftaten hatte der Bundesrichter im April bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Musk selbst eingeleitet.

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Kommentare

User #1828 (nicht angemeldet)

Die Meinungsfreiheit endet dort, wo ein Gesetz andere Grundrechte / andere Gemeinschaftswerte schützt. Für Volksverhetzung oder die Androhung einer Straftat gibt es in aller Regel keine Rechtfertigung. Beleidigungen zum Beispiel oder offensichtliche Unwahrheiten wie die Leugnung vom Holocaust oder das Verbreiten von Fake News sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Zu Straftaten gegen die Ehre zählen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Das Zivilgesetz beispielsweise sieht den Schutz der Persönlichkeit vor – das führt zum klassischen Konflikt zwischen der Meinungsäusserungsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre sowie dem Schutz vor Ehrverletzung. Im Strafrecht sind Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede Straftaten. Es gibt auch Grenzen, an die wir nicht automatisch denken, zum Beispiel im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses erstreckt sich nämlich auch auf kritische Kommentare über Produkte oder kommerzielle Anbieter, selbst wenn diese Kommentare nicht von Konkurrenten, sondern von normalen Kunden stammen.

User #6315 (nicht angemeldet)

Der >TRICK< isch weitlaeufig bekannt. Schade, dass ES nued mai Konto war.

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