Brasiliens Parlament erschwert Ausweisung indigener Schutzgebiete
Der brasilianische Kongress hat ein umstrittenes Gesetz bestätigt. Die Ausweisung indigener Schutzgebiete wird damit deutlich erschwert.
Der brasilianische Kongress hat die Ausweisung indigener Schutzgebiete deutlich erschwert. Das Parlament überstimmte am Donnerstagabend (Ortszeit) ein Veto von Präsident Luiz Inácio Lula da Silva und bestätigte damit weite Teile eines umstrittenen Gesetzes.
Damit kann künftig nur Land als Schutzgebiet ausgewiesen werden, das am Tag der Verkündung der Verfassung am 5. Oktober 1988 von indigenen Völkern bewohnt wurde. Kritiker bemängeln, dass Indigene so keine Stammesgebiete mehr zurückbekommen könnten, aus denen sie bereits zuvor vertrieben worden waren.
Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass bereits bestehende Schutzgebiete nicht erweitert werden dürfen. Darüber hinaus können Eindringlinge, die indigene Gebiete zurückgeben müssen, nun Anspruch auf Entschädigung anmelden.
«Die Geschichte der indigenen Völker ist von Widerstand geprägt»
Juristischer Streit über das neue Gesetz dürfte jedoch andauern. Der Oberste Gerichtshof hatte das zugrundeliegende Konzept der zeitlichen Begrenzung indigener Ansprüche bereits für verfassungswidrig erklärt. Der indigene Dachverband Apib kündigte an, erneut vor das Oberste Gericht zu ziehen.
Auch die Ministerin für indigene Völker, Sônia Guajajara, kritisierte die Entscheidung des Parlaments. «Die Geschichte der indigenen Völker ist von Widerstand geprägt. Heute haben wir im Kongress nicht das Ergebnis erzielt, das wir wollten, aber glaubt nicht, dass wir deshalb den Tag als Besiegte beenden», schrieb sie auf der Online-Plattform X.
A história dos povos indígenas é marcada por resistências. Hoje não tivemos o resultado que gostaríamos no Congresso, mas não pensem que por isso terminaríamos o dia vencidos. Encerramos a noite reunidos, conectados e em luta, no ato cultural do #festivalindigena. Seguiremos ✊ pic.twitter.com/6oW0Ds5ebG
— Sonia Guajajara (@GuajajaraSonia) December 15, 2023