Christchurch-Attentäter wollte weitere Moschee angreifen
Er erschoss im März 2019 51 Menschen – und wollte noch weiter töten. Der Attentäter von Christchurch plante, eine dritte Moschee anzugreifen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im März 2019 tötete ein Mann bei einem Attentat 51 Menschen in zwei Moscheen.
- Nun wurde bekannt, dass der Attentäter noch eine weitere Moschee angreifen wollte.
- Er wurde aber vorher von der Polizei gefasst.
Der Attentäter von Christchurch wollte bei seiner blutigen Attacke im März 2019 eine dritte Moschee in Neuseeland angreifen. Dies wurde am Montag bei der ersten Anhörung vor der Urteilsverkündung bekannt.
Nach den tödlichen Schüssen in der Al-Nur-Moschee im Stadtteil Riccarton und im Linwood Islamic Centre habe er zu einer Moschee in Ashburton, etwa eine Stunde südlich der Stadt, fahren wollen, sagte Staatsanwalt Barnaby Hawes.
Er habe mehrere Waffen dabei gehabt und eigentlich auch geplant, die Moscheen in Brand zu setzen. Zuvor sei er aber von der Polizei gefasst worden.
Attentäter bekannte sich schuldig
Dem Angeklagten Brenton Tarrant werden 51 Morde, 40 versuchte Morde sowie Terrorismus zur Last gelegt. Weil er sich im März überraschend schuldig bekannt hatte, entfiel ein Prozess.
Insgesamt vier Tage lang sollen Überlebende und Angehörige aber die Möglichkeit erhalten, Erklärungen zu verlesen. Auch der Angeklagte selbst, ein 29-jähriger Rechtsextremist aus Australien, wird die Möglichkeit haben, sich zu äussern. Anschliessend will Richter Cameron Mander das Urteil verkünden.
Lebenslange Haft droht
Am ersten Tag der Anhörung wurden 24 Erklärungen verlesen. Einige der Opfer sprachen den Attentäter direkt an. Dieser zeigte im schwer bewachten Gerichtssaal keine sichtbaren Emotionen. Insgesamt wollen sich mehr als 60 Betroffene vor Gericht äussern.
Die Anschläge von Christchurch gelten als das bislang schwerste Gewaltverbrechen in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaates. Bei der Urteilsverkündung will der Angeklagte auf Anwälte verzichten, wie im Juli bekannt wurde.
Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe, eventuell ohne Möglichkeit zu einer vorzeitigen Entlassung. Ein solches Strafmass ist in Neuseeland bisher noch nie verhängt worden.