EU-Gericht: Fack Ju Göhte ist zu vulgär

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Luxemburg,

Die «Fack Ju Göhte»-Filme lockten Millionen Menschen ins Kino. Aus Sicht des EU-Gerichts schliesst das aber nicht aus, dass viele weitere durch den Titel schockiert sein könnten. Als Marke darf er deshalb nicht geschützt werden.

«Fack Ju Göhte» ist den Luxemburger Richtern zu vulgär.
«Fack Ju Göhte» ist den Luxemburger Richtern zu vulgär. - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Film «Fack Ju Göhte» darf nicht als Marke geschützt werden.
  • Den Richtern des EU-Gericht ist der Name zu vulgär.

Im Kino war die Filmtrilogie «Fack Ju Göhte» mit Elyas M'Barek und Jella Haase ein Riesenerfolg – als Marke etwa für Spiele und Schmuck darf der Titel nach einem Urteil des EU-Gerichts aber nicht genutzt werden. Der englische Ausdruck «fuck you» (deutsch: «fick dich») und damit der gesamte Titel sei vulgär, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Nichtsahnende Verbraucher könnten schockiert werden. Das letzte Wort ist in dem Fall möglicherweise aber noch nicht gesprochen. Ob weitere rechtliche Schritte folgen, liess der Anwalt der klagenden Constantin Film GmbH auf Anfrage zunächst offen.

Die Schulkomödien-Trilogie über die Chaotenklasse 10b und ihren Aushilfslehrer Zeki Müller lockte bislang mehr als 21 Millionen Besucher ins Kino. Der dritte Teil der Reihe war 2017 der mit Abstand erfolgreichste Kinofilm in Deutschland. Unlängst feierte «Fack Ju Göhte - Se Mjusicäl» auf der Bühne in München seinen Einstand.

Den Richtern des EU-Gerichts – der untergeordneten Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der als letzte Instanz noch über den Fall entscheiden könnte – ging dies alles zu weit. Die Tatsache, dass «Fack Ju Göhte» seit dem Kinostart von Millionen Menschen gesehen worden sei, bedeute nicht, dass Verbraucher nicht an dem angemeldeten Titel Anstoss nähmen, urteilten sie weiter.

Constantin Film hatte im Jahr 2015 versucht, «Fack Ju Göhte» als Marke schützen zu lassen. Das zuständige Amt für geistiges Eigentum lehnte das aber ab, mit der Begründung, es verstosse gegen die guten Sitten. Das Amt befand, dass Verbraucher in Deutschland und Österreich die Aussprache von «Fack Ju» wie den englischen Kraftausdruck «fuck you» wahrnähmen. Auch die Verballhornung «Göhte», mit der ein hoch angesehener Schriftsteller wie Johann Wolfgang von Goethe verunglimpft werde, lenke vom verletzenden Charakter der Beschimpfung «Fack Ju/fuck you» nicht ab, entschied das Amt weiter. Diese Einschätzung bestätigte das EU-Gericht nun.

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