EU-Kommission verklagt Tschechien, Ungarn und Polen

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Belgien,

Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hat die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen verklagt. Die drei EU-Staaten haben sich an der Umverteilung nicht beteiligt.

Die drei Staaten würden in der Flüchtlingsfrage keine Solidarität zeigen.
Die drei Staaten würden in der Flüchtlingsfrage keine Solidarität zeigen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission zieht gegen Polen, Ungarn und Tschechien vor Gericht.
  • Wegen zu wenig Solidarität in der Flüchtlingskrise werden die drei Staaten verklagt.
  • Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 120 000 Flüchtlinge in andere EU-Staaten umzusiedeln.

Im Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen verklagt die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). «Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedstaaten davon zu überzeugen (...), zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen», sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag in Brüssel. Leider habe es die bislang aber nicht gegeben. «Zu meinem Bedauern musste ich den nächsten Schritt tun», sagte Avramopoulos.

Mangelnde Hilfe bei Umverteilung

Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hatte die EU-Kommission bereits im Juni ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien eingeleitet. Weil sich die Länder darin nicht bewegten, bleibt der EU-Behörde nun aber nur der Gang vor den EuGH. Dieser könnte Zwangsgelder gegen die Staaten verhängen.

Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 120'000 Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien in andere Staaten umzusiedeln. Dieser sollte vor allem Griechenland und Italien entlasten, die damals die Hauptankunftsländer für Bootsflüchtlinge waren.

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