Fall Oscar Pistorius: Justizbehörde prüft Bewährung
Der 36-Jährige hat etwa die Hälfte seiner Haftstrafe mehr als 13 Jahren abgesessen. Nach südafrikanischem Gesetz hat er damit Anspruch auf eine Bewährungsanhörung. Wird der stattgegeben?
Das Wichtigste in Kürze
- Mit Spannung ist in Südafrika am Freitag die geplante Bewährungsanhörung für den wegen Totschlags verurteilten früheren Spitzensportler Oscar Pistorius verfolgt worden.
Vor dem Gefängnis versammelten sich Medien aus aller Welt. Sie hofften, einen Einblick in die hinter verschlossenen Türen stattfindende Sitzung in der Hauptstadt Pretoria zu bekommen. Ob die Anhörung schon begonnen hatte, war zunächst unklar.
Pistorius hatte in der Nacht des Valentinstags 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch die Toilettentür seiner Villa getötet. Der 36-Jährige hat etwa die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen. Nach südafrikanischem Gesetz hat er damit automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung. Nach einer Erklärung von Pistorius selbst wollte der Bewährungsausschuss die Mutter der getöteten Reeva Steenkamp befragen. Die Steenkamps hätten Oscars Version der Geschehnisse in dieser Nacht immer angezweifelt, sagte Tania Koen, die Rechtsvertreterin der Steenkamps, dem Fernsehsender eNCA. Die Familie habe über die Jahre wiederholt gesagt, dass sie eine Freilassung auf Bewährung nicht befürworteten.
Nach Angaben der Justizvollzugsbehörde werde der Ausschuss möglicherweise nicht am selben Tag zu einer Entscheidung kommen. Sollte er nicht auf Bewährung entlassen werden, hat Pistorius das Recht, eine Revision zu fordern.