Gericht im Irak lehnt Antrag zur Auflösung des Parlaments ab
Im Irak hat der Bundesgerichtshof einen Antrag zur Auflösung des Parlaments wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt. Eine Auflösung sei laut Verfassung nur mit einer absoluten Mehrheit der Abgeordneten möglich, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Beantragt werden könne der Schritt von einem Drittel der Parlamentarier oder vom Ministerpräsidenten. In diesem Fall hatte die Bewegung des einflussreichen Schiitenführers Muktada al-Sadr in einer Klage die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- «Die Stabilität des politischen Prozesses im Irak erfordert, dass alle sich an die Vorgaben der Verfassung halten», teilte das Gericht mit.
Die Entscheidung kommt mehr als eine Woche nach tödlichen Zusammenstössen in Bagdad. Dort waren Al-Sadrs Unterstützer in die eigentlich hoch gesicherte Grüne Zone und den Regierungspalast eingedrungen. Hintergrund ist ein seit Monate andauernder Machtkampf nach den Parlamentswahlen vor fast einem Jahr.