Kardinal George Pell in Australien zu sechs Jahren Haft verurteilt

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Australien,

Der des Kindesmissbrauchs schuldig gesprochene australische Kurienkardinal George Pell ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

George Pell
Das Strafmass gegen George Pell wurde in Melbourne verkündet. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht in Melbourne verkündet Strafmass gegen 77-jährigen George Pell.
  • Der Kardinal hat sich des Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht.
  • Er wird das Gefängnis möglicherweise nicht mehr lebend verlassen.

Das Urteil gegen George Pell wurde am Mittwoch in Melbourne eröffnet. Richter Peter Kidd verkündete das Strafmass gegen den langjährigen Finanzchef des Vatikans. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung darf der einstige Papst-Vertraute demnach frühestens nach drei Jahren und acht Monaten Haft stellen. Richter Kidd sagte, der 77-Jährige werde das Gefängnis möglicherweise nicht mehr lebend verlassen.

Pell war im Dezember des Kindsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Er soll sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei Chorknaben vergangen haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne hatte sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblösst.

Dann berührte er sie unsittlich und soll einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben. Im folgenden Jahr soll er sich erneut an einem der Jungen vergangen haben.

Er wurde deswegen im Dezember in fünf Anklagepunkten für schuldig befunden. Gedroht hätten ihm bis zu 50 Jahre Haft.

George Pell weist die Vorwürfe zurück

Pell ist der bisher ranghöchste Vertreter der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt gesprochen wurde. Die frühere Nummer drei im Vatikan hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Anwälte haben Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt.

Richter Kidd stellte am Mittwoch klar, dass er den Kardinal nicht zum «Sündenbock» für Vergehen der katholischen Kirche machen werde. Die Ausführungen wurden in Australien live im Fernsehen übertragen.

«Ich richte nicht über die katholische Kirche.» Das Strafmass richte sich nach den Vergehen des 77-Jährigen. Zugleich beklagte der Richter, in der Öffentlichkeit habe es teilweise eine «Lynchmob-Mentalität» gegeben.

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