Kim Dotcom scheitert mit Berufungsantrag gegen Auslieferung
Das Wichtigste in Kürze
- Das Berufungsgericht in Wellington hat Kim Dotcoms Antrag auf Berufung abgelehnt.
- Die USA fordern seit 6 Jahren seine Auslieferung.
- Dotcom werden Geldwäsche und Betrug vorgeworfen.
Das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington bestätigte am Donnerstag zwei Richtersprüche, denen zufolge eine Auslieferung des 44-Jährigen und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Gegen den neuerlichen Beschluss will Dotcoms Anwaltsteam nun beim Obersten Gerichtshof Neuseelands Protest einlegen. Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung
Betrug im grossen Stil und Geldwäsche
Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im grossen Stil sowie Geldwäsche vor. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Sollte ihm in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden, drohen ihm mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.
«Drei verschiedene Rechtsauslegungen»
«Wir haben jetzt von drei verschiedenen Gerichten drei verschiedene Rechtsauslegungen zu hören bekommen», kritisierte Dotcoms Anwalt Ira Rothken. «Eines davon war überzeugt, dass überhaupt kein Copyright-Verstoss vorliegt.» Rothken gab sich deshalb überzeugt, den Rechtsstreit am Ende zu gewinnen. Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten Webseiten - und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs.