Gericht

Kommt Assange auf freien Fuss? Gericht in London entscheidet

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Grossbritannien,

Julien Assange wird nicht an die USA ausgeliefert. Dies hat die britische Justiz entschieden. Nun soll über seine Freilassung gegen Kaution geurteilt werden.

Wikileaks-Gründer Julian Assange steht Anfang November 2020 vor dem Royal Courts of Justice in London. Der britische Strafgerichtshof hat den US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa
Wikileaks-Gründer Julian Assange steht Anfang November 2020 vor dem Royal Courts of Justice in London. Der britische Strafgerichtshof hat den US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die britische Justiz lehnte die Auslieferung von Julien Assange an die USA ab.
  • Nun soll entschieden werden, ob der 49-Jährige gegen Kaution freigelassen wird.
  • Reporter ohne Grenzen sehen dafür gute Grundlagen.

Die Auslieferung ist gestoppt, nun will Julian Assange aus der Haft entlassen werden. Die Organisation Reporter ohne Grenzen sieht dafür gute Grundlagen. Nachdem die britische Justiz die Auslieferung von Julian Assange an die USA abgelehnt hat, entscheidet dieselbe Richterin heute über die Freilassung des Wikileaks-Gründers.

Die Anwälte des 49-Jährigen haben beantragt, den gebürtigen Australier gegen Kaution auf freien Fuss zu setzen. Richterin Vanessa Baraitser hatte den US-Antrag aus humanitären Gründen abgelehnt. Zum Unverständnis von Assanges Unterstützern hatte sie den Fall aber nicht als politisch motiviert eingestuft.

Baraitser begründet Entscheidung mit Assanges psychischem Zustand

Vielmehr begründete Baraitser ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden – ebenso wie gegen die Entscheidung für oder gegen eine Freilassung.

Wegen Baraitsers Begründung vom Montag sieht die Organisation Reporter ohne Grenzen gute Gründe, dass die Richterin nun dem Antrag der Verteidigung stattgibt. Schwierige Haftbedingungen seien auch im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gegeben, in dem Assange seit rund eineinhalb Jahren sitzt. Dies sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. Andererseits habe die Richterin ähnliche Anträge zuvor abgelehnt.

Anhörung Wikileaks-Gründers Assange
Julian Assange, Mitbegründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, steht bei einer Anhörung vor Vanessa Baraitser, Bezirksrichterin am Westminster Magistrates' Court (Gerichtszeichnung von Elizabeth Cook). - dpa

Die US-Justiz wirft Assangevor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Biden könnte Assanges Strafverfolgung beilegen

Reporter ohne Grenzen rechnet der US-Justiz keine grossen Erfolgschancen aus. «Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird», sagte Vincent. «Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten.» Sie hofft, dass der gewählte US-Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt die Strafverfolgung Assanges beilegen könnte.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, «der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet». Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den USA zu erdulden. Dies sagte Melzer einer Mitteilung zufolge.

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