Lastwagenfahrer dürfen nicht ausschliesslich im Fahrzeug ruhen

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Luxemburg,

Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass diese nicht nur im Fahrzeug verbracht werden darf.

Die täglichen Ruhezeiten von mindestens neun Stunden dürfen im Fahrzeug verbracht werden.
Die täglichen Ruhezeiten von mindestens neun Stunden dürfen im Fahrzeug verbracht werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Lastwagenfahrer dürfen ihre regelmässige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen.
  • Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit.
  • Jeder Fahrer muss nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen.

Lastwagenfahrer dürfen ihre regelmässige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit am Mittwoch in Luxemburg. Das Transportunternehmen Vaditrans hatte im August 2014 geklagt, weil in Belgien eine Geldbusse von 1800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmässige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der EuGH sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.

Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich «offensichtlich» ab, dass die regelmässige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.

Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig. Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind.

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