Nelson Piquet: Hohe Geldstrafe wegen Äusserung über Lewis Hamilton
Wegen rassistischer Äusserungen über den britischen Rennfahrer Lewis Hamilton wurde Nelson Piquet zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen Äusserungen über Lewis Hamilton wurde Nelson Piquet zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Der dreifache brasilianische Formel-1-Weltmeister muss 878.000 Euro Schadenersatz zahlen.
- Ein Gericht in Brasilia nannte die Äusserungen in seinem Urteilsspruch «unerträglich».
Der dreifache brasilianische Formel-1-Weltmeister Nelson Piquet (70) wurde zu einer Geldstrafe von umgerechnet 878.000 Euro verurteilt. Dies wegen rassistischer Äusserungen über den britischen Rennfahrer Lewis Hamilton (38). Der Brasilianer titulierte den britischen Formel-1-Fahrer in einem Interview als «kleinen Schwarzen».
Ein Gericht in Brasilia nannte die Äusserungen des 70-Jährigen am Samstag in seinem Urteilsspruch «unerträglich»: Sie seien «eine ernsthafte Verletzung der grundlegenden Werte der Gesellschaft». Die Geldstrafe soll an Organisationen fliessen, die Diskriminierung bekämpfen.
Nelson Piquet veröffentlicht Entschuldigung
Der Formel-1-Weltmeister der Jahre 1981, 1983 und 1987 hatte 2021 in einem Interview Hamilton als «neguinho» tituliert. Das bedeutet in etwa «kleiner Schwarzer». Piquet machte dem Formel-1-Fahrer Vorwürfe wegen eines Unfalls mit dem Fahrer Max Verstappen, dem Freund von Piquets Tochter Kelly.
Hamilton hatte nach Piquets Äusserung erklärt, dass diese offenbare «archaische Einstellungen», «sich ändern» müssten. «Das sind mehr als nur Worte», sagte der siebenfache britische Formel-1-Weltmeister.
Piquet veröffentlichte später eine «aufrichtige» Entschuldigung. Darin hiess es: «Was ich gesagt habe, war falsch. Ich werde mich nicht verteidigen, aber ich möchte klarstellen, dass dieser Begriff im brasilianischen Portugiesisch oft benutzt wurde. Dies als Umschreibung für 'Typ' oder 'Person' und es war nie beabsichtigt, jemanden zu beleidigen.»
Das Gericht liess dies allerdings nicht als Entschuldigung gelten. «Das Fehlen einer Absicht kann nicht diskriminierendes Verhalten gegenüber Minderheiten rechtfertigen», urteilte es.