Tausende Abtreibungsgegner demonstrieren in Argentinien

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Argentinien,

Die argentinische Regierung will Abtreibungen legalisieren lassen. Dagegen sind am Samstag Tausende auf die Strassen gegangen.

Demonstranten vor dem Parlament in Buenos Aires
Demonstranten vor dem Parlament in Buenos Aires - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Tausende Argentinier haben gegen eine geplante Abtreibungslegalisierung demonstriert.
  • Das Parlament soll über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten.
  • Zu den Protesten hatten unter anderem die katholische und evangelikale Kirche aufgerufen.

In Argentinien sind am Samstag tausende Abtreibungsgegner gegen die geplante Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf die Strasse gegangen. Die grösste Menschenmenge versammelte sich vor dem Parlamentsgebäude in der Hauptstadt Buenos Aires, wo die Abgeordneten in den kommenden Wochen über einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierung beraten sollen. Zu den Protesten hatten unter anderem die katholische und evangelikale Kirche aufgerufen.

Auf den Plakaten der Abtreibungsgegner standen Slogans wie «Rettet beide Leben» oder «Marsch für die Ungeborenen». Frauenrechtsorganisationen riefen zu Gegenprotesten auf. Die Nationale Kampagne für das Recht auf legale, sichere und kostenlose Abtreibungen forderte ihre Anhängerinnen auf, das Land in den kommenden Wochen «grün anzumalen» - grüne Tücher sind das Symbol der argentinischen Abtreibungsbefürworter.

In Argentinien wird bereits seit Jahren über die Legalisierung von Abtreibungen debattiert. Im Februar hatte der neue linksgerichtete Präsident Alberto Fernández ein Gesetz in Aussicht gestellt, das «die Bestrafung von Abtreibungen beenden» soll. 2018 war bereits ein ähnlicher Gesetzentwurf vom argentinischen Abgeordnetenhaus verabschiedet worden. Der Senat lehnte die Vorlage aber unter dem Druck der katholischen Kirche ab.

In Argentinien, dem Heimatland von Papst Franziskus, sind Schwangerschaftsabbrüche laut einem Gesetz aus dem Jahr 1920 verboten und werden mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft. Ausnahmen sind nur nach Vergewaltigungen zulässig oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

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