Todesstrafe

Todesstrafe: Gericht hebt Urteil gegen christliches Ehepaar auf

Keystone-SDA
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Pakistan,

Das oberste Gericht in Pakistan hat ein christliches Ehepaar freigesprochen. Dieses war 2014 wegen Gotteslästerung mit der Todesstrafe verurteilt worden.

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Das Oberste Gericht in Islamabad. (Archivbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • In Pakistan wurde das Todesurteil gegen ein christliches Paar aufgehoben.
  • Ein Imam warf dem Ehepaar vor, blasphemische Nachrichten verschickt zu haben.
  • Dieses sah sich als Opfer einer Verschwörung nach einem Streit.

In Pakistan ist in einem seltenen Urteil ein wegen Gotteslästerung zum Tode verurteiltes christliches Paar freigesprochen worden. Das Oberste Gericht in der Stadt Lahore hob das Urteil nach einer dreitägigen Verhandlung auf. Dies sagte ein Anwalt des Paares der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag.

Das Ehepaar war 2014 zum Tode verurteilt worden, nachdem ein Imam ihm vorgeworfen hatte, blasphemische Textnachrichten verschickt zu haben. Das Paar hatte bestritten, die Nachrichten gesendet zu haben. Es sah sich als Opfer einer Verschwörung nach einem Streit mit muslimischen Arbeitskollegen, sagte ihr Anwalt.

Die Entscheidung zu dem christlichen Paar ist die zweite derartige nach dem Fall der Christin Asia Bibi. Die Frau sass fast zehn Jahre in der Todeszelle, bevor sie im Jahr 2018 freigesprochen wurde.

Blasphemiegesetze in Pakistan sehen Todesstrafe vor

Das Europäische Parlament hatte Mitte Mai in einer Resolution die Aufhebung des Todesurteils und die sofortige Freilassung des Paares gefordert. Pakistans Blasphemiegesetze sehen für alles, was als Beleidigung des Islam oder des Propheten Mohammed angesehen wird, die Todesstrafe vor. Menschenrechtsaktivisten kritisieren, dass die Gesetze gegen religiöse Minderheiten oder für persönliche Rachefeldzüge missbraucht würden.

Sitzung Europäisches Parlament
Eine Sitzung des europäischen Parlaments. (Archivbild) - dpa

Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten begrüssten die Entscheidung von Donnerstag. In dem südasiatischen Land sind noch weitere Berufungsverfahren in hunderten Blasphemiefällen anhängig. Die Richter entscheiden diese aber oft nicht, da sie heftige Reaktionen radikaler Geistlicher und ihrer oft gewalttätigen Anhänger fürchten.

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