Ugandas Präsident lässt «Anti-LGBT-Gesetz» überarbeiten
Ugandas Präsident will das verabschiedete «Anti-LGBT-Gesetz» vor der Unterzeichnung verbessern. Das Gesetz, das Todesstrafen vorsieht, steht in der Kritik.
Das Wichtigste in Kürze
- Uganda will das weltweit kritisierte «Anti-LGBT-Gesetz» vor der Unterzeichnung verbessern.
- So dürften Homosexuelle, die freiwillig in Behandlung seien, nicht kriminalisiert werden.
- Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht Todesstrafen vor.
In Uganda werden Pläne für ein Gesetz, wonach bei homosexuellen Handlungen die Todesstrafe droht, nach heftiger internationaler Kritik nochmals überarbeitet. Präsident Yoweri Museveni kündigte gestern an, das vom Parlament bereits verabschiedete Gesetz erst nach Änderungen zu unterzeichnen. Der Kern soll jedoch offensichtlich nicht verändert werden.
Die Generalstaatsanwältin habe Bedenken geäussert, dass das Gesetz rechtlich angreifbar sein könnte, erklärte Musevei am Abend in der Hauptstadt Kampala. Homosexuelle, die sich freiwillig in ärztliche Behandlung begäben, dürften nicht kriminalisiert werden. Die Regierungspartei NRM (National Resistance Movement) kündigte an, den Text nach Beratungen mit dem Präsidenten zu «verbessern». Offen blieb, welche Passagen genau geändert werden sollen und wann das Gesetz nun in Kraft treten soll.
Das Parlament des ostafrikanischen Landes hatte das «Anti-LGBT-Gesetz» am 21. März verabschiedet. Museveni hätte es innerhalb eines Monats unterzeichnen müssen.
LGBT ist die englische Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell und Transgender, oft werden auch die Varianten LGBTQ, LGBTQI oder LGBTQIA+ verwendet. Jeder Buchstabe steht für die eigene Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung. International gab es an dem Vorhaben viel Kritik. Die USA drohten Uganda mit wirtschaftlichen Auswirkungen, sollte das Gesetz in Kraft treten.
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Versuche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, schärfere Gesetze gegen homosexuelle Menschen in Uganda einzuführen. Diese scheiterten zumeist an einem Veto des Präsidenten oder wurden vom obersten Gerichtshof aufgehoben.