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Teil neuer KI-Funktionen von Apple doch auf iPhone in der EU

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USA,

Apple warnte, dass EU-iPhone-Nutzer bei der KI-Offensive aussen vor bleiben könnten, hat nun aber rechtliche Unsicherheiten teils überwunden.

Beim neuen Siri leuchtet der Bildschirmrand bunt auf. (Archivbild)
Beim neuen Siri leuchtet der Bildschirmrand bunt auf. (Archivbild) - Andrej Sokolow/dpa

Apple wird zumindest einen Teil seiner neuen KI-Funktionen nun doch auch auf iPhones und iPads in der Europäischen Union bringen. Im Sommer hatte der Konzern zunächst auf rechtliche Unsicherheiten mit Blick auf das EU-Digitalgesetz DMA verwiesen. Und eine Einführung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

Zu den Funktionen, die jetzt in der EU auch für iPhone und iPad kommen sollen, gehören unter anderem die Schreibwerkzeuge, die Texte mithilfe künstlicher Intelligenz verbessern, die Integration des Chatbots ChatGPT, die neugestaltete Sprachassistentin Siri sowie die Möglichkeit, eigene Emoji-Symbole mit Sprachvorgaben zu erstellen.

Apple kündigt spätere Software-Updates für «Apple Intelligence» an

Einen Zeitpunkt dafür nannte Apple nicht. Es hiess lediglich, sie sollen mit späteren Software-Updates eingeführt werden. In den USA startete ein grosser Teil der Funktionen von «Apple Intelligence» am Montag.

Der iPhone-Konzern war in Europa vor allem besorgt, dass die DMA-Vorgaben zur Öffnung für andere Hersteller und Dienste-Anbieter den Schutz der Nutzerdaten beeinträchtigen könnten. Nun hiess es, man habe in den vergangenen Monaten einen Weg gesucht, die DMA-Regeln sowie den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer in Einklang zu bringen.

Apple plant KI-Funktionen für Mac-Computer

Da Apple bei den Mac-Computern nicht als «Gatekeeper» (Torwächter) mit viel Marktmacht betrachtet wird, sollten die KI-Funktionen dort ohnehin eingeführt werden. Der Grundstein von Apples Vision für nützliche künstliche Intelligenz ist, dass die Software tiefgreifenden Zugang zu Nutzerdaten auf den Geräten bekommt.

Eine zentrale Vorgabe des EU-Gesetzes DMA (Digital Markets Act) ist, dass zu «Gatekeepern» erklärte grosse Plattformen anderen Anbietern Zugang gewähren müssen. Und nicht eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zugleich gibt es eine Ausnahme, wenn dadurch die «Integrität» der Dienste beeinträchtigt werden könnte.

Kommentare

User #5439 (nicht angemeldet)

KI-Funktionen? Ein Grund mehr, sowas nicht zu kaufen. Wer es doch macht, bitte später nicht Jammern!

Sentinum

Woooow, was für eine INNOVATION 😂🤣

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