WhatsApp aktualisiert am 15. Mai seine Datenschutz-Bestimmungen
Am 15. Mai will WhatsApp neue Datenschutz-Bestimmungen in Kraft setzen. Nach Kritik werden die AGB nun aber sanfter umgesetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei WhatsApp gelten ab dem 15. Mai neue Datenschutz-Bestimmungen.
- Kritiker warnen vor einem stärkeren Daten-Austausch mit Facebook.
- Wer die AGB ablehnt muss nach und nach mit Einschränkungen rechnen.
Seit Monaten gibt es Aufregung um die neuen AGB bei WhatsApp. Nach viel Kritik verschob Facebooks Chat-App die Einführung. Die Änderungen werden jetzt sanfter umgesetzt.
Der Chatdienst bestreitet das und betont, es gehe darum, die Basis für mehr Kommunikation mit Unternehmen zu legen. Zugleich will der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar ein Wörtchen mitreden. Details in Fragen und Antworten:
Neue Datenschutz-Bestimmungen ab 15. Mai
WhatsApp will seine neuen Datenschutz-Bestimmungen in Kraft setzen. Entgegen früheren Ankündigungen sollen Nutzer, die dem Update nicht zugestimmt haben, zunächst weiter ohne Einschränkungen auf den Chatdienst zugreifen können. Einige Wochen später wird der Funktionsumfang für sie aber schrittweise schrumpfen.
Zunächst werden sie nicht mehr auf ihre Chatliste zugreifen können, wie WhatsApp in einem Blogeintrag erläuterte. Man werde dann aber noch eingehende Audio- und Videoanrufe annehmen sowie über Benachrichtigungen auch Chat-Nachrichten beantworten können. Wenige weitere Wochen später werde WhatsApp dann weder Anrufe noch Nachrichten an die Smartphones der Nutzer schicken. In dieser ganzen Zeit sollen die Nutzer immer wieder daran erinnert werden, den Änderungen zuzustimmen.
Was beinhalten die neuen AGB von WhatsApp?
WhatsApp betonte stets, dass mit der Aktualisierung keine erweiterte Datenweitergabe an Facebook vorgesehen sei. Bei den Änderungen gehe es vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen. Auch an der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Chat-Inhalte nur für die teilnehmenden Nutzer im Klartext sichtbar sind, werde nicht gerüttelt. Ausserhalb der EU fliessen bereits seit 2016 einige WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook, zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten.
Zugleich betonte der Messenger-Dienst selbst, dass der Nachrichtenaustausch mit Unternehmen anders gestaltet sei als mit Familie oder Freunden. Kommuniziere man mit einem Unternehmen, kann es die Informationen aus diesen Interaktionen für eigene Marketingzwecke verwenden. Dies kann auch Werbung auf Facebook einschliessen», hiess es in einer Erläuterung.
Kritik wegen Datenaustausch mit Facebook
Seit Bekanntgabe der Änderungen im Januar sorgen Warnungen vor einem stärkeren Datenaustausch mit Facebook für Unruhe bei den Nutzern. Dies trotz der Dementis von WhatsApp. Es hagelte Kritik, Nutzer wanderten zu anderen Messengern ab.
Das Unternehmen verschob die ursprünglich für Februar geplante Einführung der neuen Regeln daraufhin um gut drei Monate. Inzwischen wurde auch der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar aktiv. Er kann allerdings nur befristet eingreifen, weil für Facebook die irische Datenschutzbehörde zuständig ist.
Der Hamburg Datenschützer hat eine Anordnung erlassen, in der Facebook untersagt wird, Daten von WhatsApp für eigene Zwecke zu nutzen. Er warnt, dass die neuen Regeln die Tür für einen stärkeren Datenaustausch mit anderen Facebook-Unternehmen öffneten. WhatsApp konterte: Die Anordnung basiere «auf einem grundlegenden Missverständnis von Ziel und Folgen des Updates». Es werde die Einführung der neuen Regeln nicht aufhalten.
Warum die aktualisierten Richtlinien?
Das weltgrösste Online-Netzwerk übernahm WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar. Mit diesem Kaufpreis nahm Facebook zwar einen potenziellen Rivalen vom Markt, der Dienst trug bisher aber wenig zum Konzerngewinn bei.
Zeitweise wurde über Werbung im Stories-Bereich von WhatsApp nachgedacht. Die Idee wurde dann aber auf Eis gelegt. Der aktuelle Plan ist, Geld zu verdienen, wenn Unternehmen mit ihren Kunden über WhatsApp kommunizieren. Die Regeländerung ist eine Voraussetzung dafür.