13-Jähriger in Park erstochen - BGH bestätigt Mord-Urteil
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann, der einen 13-Jährigen erstochen haben soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der tödlichen Messerattacke gegen einen 13-Jährigen im Monbijoupark in Berlin-Mitte ist die Verurteilung eines heute 43-Jährigen wegen Mordes rechtskräftig.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Täter und der Junge waren sich zufällig begegnet – der 13-Jährige hatte fast die Begleiterin des Mannes angerempelt.
Mutter des Opfers hatte Revision eingelegt
In einem ersten Prozess vor zwei Jahren hatte das Berliner Landgericht den Angeklagten lediglich wegen Totschlags für schuldig befunden. Nach einer Revision der Mutter des 13-Jährigen wurde vergangenen Sommer im einem neu aufgelegten Prozess das Mordurteil gesprochen. Demnach soll der Angeklagte den Jungen nach einem belanglosen Vorfall mit einem wuchtigen Messerstich in die Herzgegend getötet haben, «um dem Jungen eine Lektion zu erteilen und als «Sieger vom Platz» zu gehen», wie es in der BGH-Mitteilung hiess. Dies sei als niedriger Beweggrund gewertet worden.
Hitziger Wortwechsel
Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft und der palästinensische Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Der 13-Jährige habe auf ein Handy geschaut und die Begleiterin des Angeklagten beinahe angerempelt. Es sei zu einem kurzen, hitzigen Wortwechsel gekommen, hiess es vergangenes Jahr im Berliner Urteil. Der Angeklagte, ein wegen Gewalttaten vorbestrafter und zu Impulsausbrüchen neigender Mann, habe sein Messer gegen den Unbewaffneten gezogen.
Der 13-Jährige, der als Kind mit seiner Familie aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park. Zudem hatte der Angeklagte einen damals 22-jährigen Begleiter des Jungen schwer verletzt. Er wurde deshalb auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen – dieses Urteil war bereits rechtskräftig.