Auf der Flucht vor der Polizei verunglückt ein Schleuserauto. Sieben Migranten sterben. Jetzt ist der Prozess gegen den Fahrer zu Ende gegangen. Die entscheidende Frage für das Gericht: War es Mord?
Der Angeklagte hatte die Schleuserfahrt vor Gericht eingeräumt. (Archivbild)
Der Angeklagte hatte die Schleuserfahrt vor Gericht eingeräumt. (Archivbild) - Sven Hoppe/dpa

In einem Prozess um eine Schleuserfahrt, bei der in Bayern (D) sieben Migranten starben, ist der Angeklagte zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein verhängte die Strafe unter anderem wegen Einschleusens mit Todesfolge, eines Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen siebenfachen Mordes und 15-fachen versuchten Mordes gefordert und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen.

Der im syrischen Damaskus geborene Mann, der zuletzt in Österreich lebte, hatte zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres mit 22 Migranten aus der Türkei und aus Syrien auf dem Weg von Österreich nach Bayern gewesen sein – in einem Kleinbus, der für neun Insassen ausgelegt ist und laut Gutachtern mit einer halben Tonne überladen war.

Sieben Tote – darunter ein Kind

Auf der Flucht krachte der Wagen mit hoher Geschwindigkeit in die Leitplanken. Das Fahrzeug überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen – sieben der Migranten starben, darunter ein sechsjähriges Kind.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn weitgehend eingeräumt. Er habe nicht gewollt, dass jemand zu Schaden komme, geschweige denn getötet werde, liess der 25-Jährige über seinen Anwalt vor dem Landgericht Traunstein erklären.

Ob er wegen Mordes schuldig zu sprechen ist, das sei «die Gretchenfrage», hatte sein Anwalt in seinem Plädoyer gesagt. «Für mich liegt hier ein fahrlässiges Handeln vor», sagte er. «Wir haben einen Verkehrsunfall, einen ganz tragischen Verkehrsunfall.» Er hatte in seinem Plädoyer zwölf Jahre Haft für seinen Mandanten gefordert.

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