360 Polizisten bei Razzia im Rotlichtmilieu: Festnahmen
Rund 360 Polizisten durchsuchen mehrere Wohnungen im Norden. Der Grund: Dort sollen Frauen und Transmenschen sexuell ausgebeutet worden sein. Bei der Grossrazzia klicken die Handschellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Grosseinsatz im Rotlichtmilieu hat die Polizei in Norddeutschland zwei Männer verhaftet.
Sie stehen im Verdacht, mehrere Frauen und Transmenschen sexuell ausgebeutet zu haben.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten, sollen sie ihnen Zimmer in normalen Wohnungen zur Verfügung gestellt haben. So ermöglichten die Verdächtigen ihnen demnach die verbotene Ausübung von Prostitution. Bei der Razzia ging es auch um Schleuser-Vorwürfe.
Frauen und Transmenschen überwiegend aus Thailand
Die verdächtigen Männer sollen es ausgenutzt haben, dass die Prostituierten von ihnen abhängig waren. Viele hielten sich den Angaben nach illegal in Deutschland auf. Die Frauen und Transmenschen, die überwiegend aus Thailand stammten, mussten etwa einen Teil ihrer Einnahmen als Miete für die Zimmer bezahlen und ihre Dienste auch in jener Phase der Corona-Pandemie anbieten, in der dies untersagt war.
Ungefähr 360 Beamte durchsuchten am Montag 16 Objekte in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Ausserdem sei ein Durchsuchungsbeschluss in Ungarn vollstreckt worden. Die Ermittler sicherten demnach Beweismaterial und Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich. Vor dem Einsatz war verdeckt ermittelt worden.
Gegen die Männer und einen mutmasslichen Helfer wird den Angaben nach wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmässigen Einschleusens von Ausländern sowie Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung ermittelt.
Hauptverdächtigen sitzen in Untersuchungshaft
Die zwei Hauptverdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Gegen den mutmasslichen Helfer bestanden nach Angaben eines Sprechers keine Haftgründe. Alle drei sind deutsche Staatsangehörige.
Im Zuge des Einsatzes trafen die Beamten 20 Prostituierte an. Neun von ihnen sollen sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten haben. Wie und wann sie nach Deutschland eingereist sind, war zunächst unklar. Der Tatbestand des Einschleusens ist dem Sprecher zufolge aber bereits dann erfüllt, wenn Menschen den illegalen Aufenthalt fördern.