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Adidas und Nike streiten wegen Streifen auf Hosen vor Gericht

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Deutschland,

Adidas zieht gegen Nike vor Gericht, um das Markenzeichen der drei Streifen zu schützen.

Adidas fürchtet beim Logo der Black Lives Matter Stiftung mit einer Verwechslungsgefahr mit den drei Adidas-Streifen. (Archivbild)
Adidas geht vor Gericht, um das Markenzeichen der drei Streifen zu schützen. (Archivbild) - sda - Keystone/DPA/DANIEL KARMANN

Die drei Streifen sind Markenzeichen von Adidas. Der deutsche Sportartikelhersteller hat gegen Konkurrenten Nike geklagt – wegen zu grosser Ähnlichkeit beim Design. Das US-Unternehmen wehrt sich gegen das Urteil.

Wie viele in einer bestimmten Form angeordnete Streifen dürfen auf einer Nike-Hose zu sehen sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Berufungsverfahren ist am Dienstag eröffnet worden. Hintergrund ist ein Streit zwischen den Sportartikelherstellern Nike und Adidas.

Drei Streifen: Bekanntes Markenzeichen von Adidas

Die drei parallel angeordneten Streifen sind ein bekanntes Markenzeichen von Adidas. Im Jahr 2022 war das Unternehmen erneut vor Gericht gezogen. Dies, um dessen Schutz für sich zu beanspruchen.

Auslöser war damals ein von Adidas getätigter Testkauf im Nike-Onlineshop. Bei mehreren Sporthosen, die eine Zwei- oder Drei-Streifen-Kennzeichnung an der Aussennaht aufwiesen, sah Adidas eine zu grosse Ähnlichkeit mit dem eigenen Design.

Nike weist Vorwürfe zurück

Die Öffentlichkeit gehe davon aus, dass mit den Streifen ein Hinweis auf den Hersteller verbunden sei, hiess es. Adidas beklagte eine Rechtsverletzung – zunächst erfolgreich. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike im September 2022 per Beschluss, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Hosen anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein.

Ein Jahr später bestätigte das Gericht die Entscheidung, Nike ging jedoch in Berufung. Aus Sicht des US-Unternehmens ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen. Es handle sich demnach um eine «sehr alltägliche, einfache und naheliegende Gestaltungsform».

Streit um Markenrecht

Unzählige Unternehmen schmückten ihre Sporthosen seit jeher mit Seitenstreifen, argumentiert Nike. Deshalb treffe die Streifenverzierung keine Aussage darüber, von welcher Marke die Produkte seien. In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen wiederholt Rechtsstreits gegeben.

Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr zuvor errang Adidas einen Erfolg.

Hintergrund war damals der Versuch eines Wettbewerbers, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen zu lassen. Einen Streit mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals setzte Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkaufen werden dürfen.

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