Anti-Geldwäsche-Einheit: Höchststand bei Verdachtsmeldungen

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Deutschland,

Seit Oktober gelten neue Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche. Seitdem ist die Zahl der Verdachtsfälle stark gestiegen.

Der Leiter der FIU, Christof Schulte.
Der Leiter der FIU, Christof Schulte. - Henning Kaiser/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls hat im vergangenen Jahr bundesweit so viele Verdachtsmeldungen verzeichnet wie noch nie - knapp 300.000.

2020 lag die Anzahl noch bei 144.000, wie die Generalzolldirektion am Montag in Bonn berichtete. Ursache für die starken Anstieg ist unter anderem eine neue Verordnung zu meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich. Sie trat im Oktober 2020 in Kraft und war 2021 erstmals ganzjährig wirksam.

In der Gesamtzahl enthalten sind auch Verdachtsmeldungen mit einem potentiellen Bezug zur Terrorismusfinanzierung. In einem Fall setzte ein Landeskriminalamt nach einer Analyse der Financial Intelligence Unit (FIU) genannten Einheit rund 600.000 Euro Spendengelder fest. Sie waren auf ein Konto eines salafistischen Vereins geflossen, gegen den ein Verbotsverfahren lief. Die FIU ist die nationale Zentralstelle für Untersuchungen von möglichen Geldwäsche-Transaktionen. Sie hat ihren Hauptsitz in Köln und beschäftigt gut 630 Menschen.

Wegen der relativ niedrigen Zinsen verfüge der Immobiliensektor weiterhin über eine hohe Anziehungskraft für Anlegerinnen und Anleger, erklärte FIU-Leiter Christof Schulte. Dies gelte auch für Kriminelle, die versuchten, «ihre illegal erwirtschafteten Gewinne in «Betongold» zu investieren und auf diesem Wege «reinzuwaschen»». Der Immobiliensektor habe daher auch 2021 im besonderen Fokus der FIU-Analysen gestanden. «Für uns besonders relevant sind dabei die von Notarinnen und Notaren sowie Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern übermittelten Meldungen.»

Die FIU bewertet die Verdachtsmeldungen in einem mehrstufigen Verfahren. Von den knapp 300.000 Meldungen wurden 2021 rund 40.000 an andere Behörden weitergegeben, vor allem an Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter. Diese Behörden ermitteln dann gegebenenfalls weiter. 2021 erhielt die FIU gut 14.000 Rückmeldungen von Staatsanwaltschaften: In 90 Prozent der Fälle wurden die Verfahren eingestellt. In 1352 Fällen gab es Urteile, Strafbefehle, Beschlüsse oder Anklagen. Rund 700 Mal wurde illegal erlangtes Vermögen eingezogen. In 54 Fällen wurde per Urteil eine Freiheitsstrafe verhängt, davon in 25 Fällen auf Bewährung.

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