Anwälte von Kindermörder Marc Dutroux beantragen Gutachten
Der belgische Kindermörder Marc Dutroux wurde 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Anwälte haben aber nun ein neues psychologisches Gutachten beantragt.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1996 sitzt Marc Dutroux in Haft, 2004 wurde er lebenslang verurteilt.
- Die Anwälte des Belgiers haben nun ein neues psychologisches Gutachten beantragt.
- Damit soll Dutroux, der in den 90er Jahren vier Mädchen tötete, früher entlassen werden.
Der Kindermörder Marc Dutroux will vorzeitig aus dem Gefängnis kommen. Deshalb haben seine Anwälte bei einem Brüsseler Gericht ein neues psychologisches Gutachten ihres Mandanten beantragt.
Die Richter hörten sich am Donnerstag den Antrag der Anwälte sowie eine Stellungnahme des Gefängnisleiters an. Das berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga.
Die Dutroux-Anwälte wollen, dass fünf Psychologen den psychischen Zustand ihres Mandanten sowie dessen Rückfallrisiko neu bewerten. Ob das Gutachten des heute 62-Jährigen erstellt werden darf, soll am 28. Oktober entschieden werden. Seine Anwälte streben eine Freilassung 2021 an.
Kindermörder Marc Dutroux war in den 90er aktiv
Der Kindermörder Marc Dutroux hatte in den 90er Jahren sechs Mädchen entführt, gefoltert und vergewaltigt. Vier Opfer hat er getötet. Seit 1996 ist er in Haft, 2004 wurde er zu lebenslang verurteilt. Eine lebenslange Haft beträgt in Belgien in der Regel 30 Jahre.
Eine vorzeitige Entlassung ist möglich, wenn Verurteilte mindestens zwei Drittel ihrer Strafe verbüsst haben. Ausserdem müssen andere Kriterien erfüllt sein – Betroffene dürfen etwa kein Risiko für die Gesellschaft mehr sein. Erst kürzlich war ein Komplize Dutroux unter Auflagen aus der Haft entlassen worden.
Bereits 2013 hatte die Brüsseler Haftprüfungskammer einen Dutroux-Antrag abgelehnt, seine restliche Strafe mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest abzusitzen.