AstraZeneca muss Daten zu Impfstoff veröffentlichen
AstraZeneca muss in Deutschland aufgrund einer Klage eine grosse Datenmenge zu ihrem Impfstoff veröffentlichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Deutsche verklagte AstraZeneca darauf, Daten zum Impfstoff zu veröffentlichen.
- Nun gab ihr das Oberlandesgericht Bamberg Recht.
- Doch ihre Klage auf Schadensersatz durch Impfschäden bleibt weiterhin negativ.
Eine junge Frau aus Oberfranken hat einen ersten Sieg gegen den Pharmariesen AstraZeneca errungen. Im Jahr 2021 erkrankte sie schwer nach einer Covid-19-Impfung mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers. Nun hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass AstraZeneca umfassende Informationen über die Nebenwirkungen seines Impfstoffs «Vaxzevria» bereitstellen muss.
Dieser Zivilprozess ist einer der ersten seiner Art gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen in Deutschland. Die Richter haben entschieden, dass das Unternehmen Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen muss. Darüber hinaus müssen alle Erkenntnisse offengelegt werden, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs relevant sein könnten.
Impfstoff schadete Klägerin
Die vom Gericht angeordnete Auskunftspflicht gilt für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 – dem Tag der Zulassung des Impfstoffs – bis zum 19. Februar 2024. Die Klägerin hatte sich im März 2021 impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten.
Sie fiel ins Koma und musste sich einer Operation unterziehen, bei der ein Teil ihres Darms entfernt wurde. Die 33-jährige Frau fordert weiters Schmerzensgeld und Schadenersatz von AstraZeneca. Im Laufe des Verfahrens wurde die nun erfolgreiche Auskunftsklage eingereicht.
Anwalt erwartet weitere Klagen
Der Anwalt der Klägerin, Volker Loeschner, äusserte seine Zufriedenheit über die Entscheidung des Gerichts. «Wir sind sehr glücklich über das Urteil», sagte er laut der «Welt». Er geht davon aus, dass nach diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Fällen folgen werden.
Die von AstraZeneca bereitzustellenden Daten zum Impfstoff könnten für andere Verfahren relevant sein, so Loeschner. Er plant, dem Unternehmen eine Frist von mehreren Wochen zur Bereitstellung der Daten zu setzen.
Einschränkungen und weiterer Prozessverlauf
Allerdings wies ein Gerichtssprecher darauf hin, dass die angeforderten Informationen nur auf den speziellen Fall der Klägerin bezogen sind. Die von AstraZeneca bereitgestellten Daten werden zunächst nur den Parteien des Rechtsstreits zugänglich gemacht.
Die Klägerin fordert mehr als 850'000 Euro (834'000 Franken) von AstraZeneca an Schmerzensgeld und aufgrund von zukünftigen Beeinträchtigungen. Diese Klage wurde allerdings in erster Instanz abgewiesen, wie die «Welt» berichtet. Der Grund liegt darin, dass kein Produkt- oder Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff festgestellt werden konnte.
AstraZeneca betont Sicherheit des Impfstoffs
Eine Sprecherin von AstraZeneca äusserte Mitgefühl für alle, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben. Weiters betonte sie, dass Patientensicherheit oberste Priorität habe. Arzneimittelbehörden weltweit hätten bestätigt, dass die Vorteile der Impfung die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.