Berufungsprozess gegen Jérôme Boateng verlängert sich
Der Berufungsprozess gegen Jérôme Boateng musste um einen Tag verlängert werden. Der Fussballer ist wegen Körperverletzung angeklagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der dritte Tag des Berufungsprozesses gegen Jérôme Boateng steht an.
- Eigentlich waren jedoch nur zwei Verhandlungstage eingeplant gewesen.
- Der Fussballer wird angeklagt, weil er seine ehemalige Partnerin geschlagen haben soll.
Zwei Verhandlungstage hatte das Gericht für den Berufungsprozess gegen Jérôme Boateng angesetzt. Doch das reicht nicht. Zu unterschiedlich sind die Geschichten, die Zeugen und Beteiligte erzählen.
Der 34-Jährige ist angeklagt, weil er seine damalige Partnerin in einem Karibik-Urlaub 2018 beleidigt, geschlagen und verletzt haben soll.
Das Amtsgericht München hatte ihn im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Weil alle Prozessbeteiligten Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, startete im Oktober der Berufungsprozess.
Das Landgericht München I hatte das Angebot gemacht, die Berufung in der Sache zurückzunehmen. Es sollte nur noch über das Strafmass verhandelt werden. Das hatte Boateng, der die Vorwürfe bestreitet, sich vor Gericht dieses Mal aber nicht selbst äusserte, zweimal ausdrücklich abgelehnt.
Verlauf des Prozesses völlig offen
Auf dem Verhandlungsprogramm des Gerichtes stehen noch zwei medizinische und psychologische Gutachter, die ihre Einschätzung zu den Vorwürfen abgeben sollen. Ob es schon zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung kommen könnte, ist aber völlig offen.
Denn Boatengs Anwälte drängen auf ein umfangreiches Beweiserhebungsprogramm: Beispielsweise könnten Chatverläufe zwischen Boatengs früherer Partnerin und seiner aktuellen Verlobten in der Verhandlung thematisiert werden.
Akten aus 18 Familienrechtsverfahren auch in dem aktuellen Körperverletzungs-Verfahren zum Thema zu machen, lehnte das Gericht allerdings bereits ab. Diesen Antrag hatte die Verteidigung gemacht. In diesen stritten Boateng und seine Ex-Freundin über den Umgang mit und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Zwillingsmädchen.
Zeugin fühlt sich bedroht
Eigentlich hatte Richter Andreas Forstner das Urteil schon am zweiten Verhandlungstag, dem 21. Oktober, fällen wollen. Doch dazu kam es nicht. An diesem Tag machte auch noch ein Vorfall am Rande der Verhandlung Schlagzeilen:
Die Staatsanwaltschaft München I hat nach einem Zwischenfall mit Boatengs Sicherheitsdienst Ermittlungen wegen des Verdachtes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gegen mehrere mutmasslich Beteiligte aufgenommen. Das, nachdem eine Zeugin vor Gericht ausgesagt hatte, sie sei beim Betreten des Gebäudes von zwei Sicherheitsmitarbeitern gefilmt worden und fühle sich bedroht.
Die Frau, die vor Gericht angab, gesehen zu haben, wie Boateng seine frühere Freundin in einem Karibik-Urlaub attackiert, geschlagen und übel beleidigt habe, war im Zeugenstand in Tränen ausgebrochen. «Da hat man einfach Angst», sagte sie, «dass man bedroht wird oder seine Familie bedroht wird».
Boatengs Anwälte betonten nach der Feststellung der Personalien, dass der Sicherheitsdienst, der Herrn Boateng zum Prozessauftakt am Vortag auch schon betreut habe, lediglich «das Umfeld eruiert» habe, um «die Sicherheitslage Boatengs» bewerten zu können. Es habe sich um eine reine «Objektabklärung» gehandelt, und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden.