Brian Keller wegen Drohungen im Internet in Deutschland verhaftet
Am Samstag ist Brian Keller erneut verhaftet worden, diesmal in Deutschland. Grund dafür sind Aussagen in den sozialen Medien.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grund für die Festnahme Brian Kellers in Deutschland ist bekannt.
- Dem 28-Jährigen werden Drohungen im Internet vorgeworfen.
Brian Keller ist am Samstag unter anderem wegen des Verdachts auf versuchte Anstiftung zu schwerer Körperverletzung in Deutschland verhaftet worden. Dem 28-Jährigen werden neue Aussagen auf sozialen Medien zur Last gelegt.
Der in einer SRF-Dok unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt gewordene Brian Keller ist am Samstagabend auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz in Deutschland festgenommen worden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte ein sogenanntes Verhaftersuchen gestellt, woraufhin ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 28-Jährigen aufgefordert, sich bis vergangenen Dienstag, 6. August, freiwillig zu stellen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen. Die Stadt- und Kantonspolizei Zürich hätten umfangreiche Fahndungsmassnahmen in die Wege geleitet.
Vorwurf der Körperverletzung im Mai
Brian Keller war erst vor rund drei Wochen unter der Auflage von verschiedenen Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seit Januar 2024 führt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.
Hinzu kam im Mai 2024 der Vorwurf der Körperverletzung. Der Zürcher soll einen Mann, der im Internet unter dem Pseudonym «Skorp808» bekannt ist, angegriffen haben.
Dass Brian Keller nun erneut zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, ist auf neue Äusserungen in sozialen Medien zurückzuführen, hält die Staatsanwaltschaft fest. Diese hätten zum dringenden Verdacht auf versuchte Anstiftung zu schwerer Körperverletzung und auf Drohung geführt.
Die neuen Vorwürfe würden im Rahmen des bereits laufenden Strafverfahrens gegen den jungen Mann geprüft. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt wie immer die Unschuldsvermutung.