Brian Keller: Kanton Zürich zahlte ihm zu wenig Genugtuung
Das Bundesgericht gibt Brian Keller recht. Die Zürcher Justiz muss bei der Genugtuung über die Bücher.
Das Wichtigste in Kürze
- Brian Keller erlitt rechtswidrige Haftbedingungen.
- Die Genugtuung dafür erachtete er als zu wenig.
- Nun gibt ihm das Bundesgericht recht.
Die von Brian Keller geforderte Genugtuung für rechtswidrige Haftbedingungen ist mit 50 Franken pro Tag zu tief angesetzt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden in Bezug auf die 20 Tage Einzelhaft im Jahr 2017entschieden. Das Zürcher Obergericht muss die Sache nun neu beurteilen.
Konkret geht es um 20 Tage, die Keller in der Sicherheitsabteilung des Bezirksgefängnisses Pfäffikon verbrachte. Dorthin hatte man ihn wegen seines äusserst aggressiven Verhaltens und Drohungen gegen das Gefängnispersonal verlegt. Die Einzelhaft war aufgrund der Umstände grundsätzlich angemessen, hält das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest.
Menschenrechtskonforme Haftbedingungen nötig
Das renitente Verhalten des Gefangenen habe das Gefängnispersonal vor grosse Schwierigkeiten gestellt. Dennoch seien die Behörden verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um menschenrechtskonforme Haftbedingungen zu gewährleisten. Die Möglichkeiten dazu hätten bestanden und die tatsächlichen Haftbedingungen liessen sich in verschiedener Hinsicht nicht rechtfertigen.
Insgesamt liege ein klarer Verstoss gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung vor. Daran ändere nichts, dass den Gefängnismitarbeitenden keine Absicht zur Demütigung oder zur Erniedrigung des Beschwerdeführers vorgeworfen werden könne.
Die Haftsituation sei zurückzuführen auf eine Überforderung im Umgang mit dem Inhaftierten und auf ungenügende Betriebsabläufe und eine ungenügende Gefängnisinfrastruktur.
Brian Keller ständig mit Fussfesseln
Keller musste ständig Fussfesseln tragen, war nur mit einem sogenannten «Psychiatrie-Poncho» bekleidet. Und er verfügte über keinerlei Mobiliar. Es fehlten ihm wochenweise Matratze, Decke, Hygieneartikel, Beschäftigungsmöglichkeiten und Hofgang.
Das Zürcher Obergericht hätte berücksichtigen müssen, dass mehrere Elemente zu beanstanden waren, schreibt das Bundesgericht. Es verweist auf einen seiner Entscheide, in dem es in einem Fall, wo lediglich ein Element der Haftbedingungen zu beanstanden war, eine Genugtuung von 50 Franken pro Tag als angemessen erachtete.
Keller habe zahlreiche unzulässige Einschränkungen hinnehmen müssen und dem sei zu wenig Rechnung getragen worden. Das bedeute aber nicht, dass Keller Anspruch auf die von ihm geforderten 40'000 Franken habe.