Brüssel ermahnt Polen wegen Abholzung von Bialowieza-Urwald
Die EU-Kommission hat Polen zur Achtung eines EuGH-Urteils zum Schutz des Bialowieza-Urwalds aufgefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- EU-Kommission: Warschau muss EuGH-Urteil zum Schutz des Waldes achten.
Warschau habe den Richterspruch aus dem Jahr 2018 noch immer nicht vollständig umgesetzt, beklagte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Demnach habe die polnische Regierung die Verordnungen, welche die Abholzung des Waldes ermöglichen sollte, noch nicht zurückgenommen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte die geplante Abholzung als Verstoss gegen das EU-Naturschutzrecht gewertet. Der Urwald steht in Teilen unter dem Schutz der EU-Habitat-Richtlinie und ist wegen seltener Tierarten ein «Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung». Nach Auffassung der EU-Kommission handelt es sich um einen der am besten erhaltenen Naturwälder Europas.
Warschau hatte unter Verweis auf die Ausbreitung des Buchdruckers, einer Unterart des Borkenkäfers, ab 2016 begonnen, den Holzeinschlag in Teilen des Waldes deutlich zu erhöhen. Der EuGH stoppte dies zunächst auf Eilantrag der Kommission, der später per Urteil bekräftigt wurde. Bei einem Verstoss gegen das Urteil drohen Polen hohe Bussgelder.
Der Wald von Bialowieza erstreckt sich über 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Belarus. Teils sind die Wälder Schutzgebiete und zählen zum Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der Unesco. Menschliche Eingriffe sind dort nur sehr eingeschränkt erlaubt, Besucher dürfen sich nur auf bestimmten Routen bewegen.
Im gesamten Wald sind 20.000 Spezies zu Hause, darunter 250 Vogel- und 62 Säugetierarten - wie zum Beispiel Europas grösster Säuger, der Wisent. Auch Europas grösste Bäume, 50 Meter hohe Tannen, stehen im Bialowieza-Urwald.