Bundesgerichtshof entscheidet in Fall von Stadtplanerbe Alexander Falk
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Mittwoch (14.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung im Fall Alexander Falk.

Das Wichtigste in Kürze
- Es sprach ihn der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig, nachdem er ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt worden war..
Der Erbe des bekannten Stadtplanverlags soll Kriminelle zum Angriff auf einen Anwalt angestiftet haben, der eine Klage gegen ihn vorbereitete. Der Mann wurde 2010 in Frankfurt am Main durch Schüsse schwer verletzt, das Frankfurter Landgericht verurteilte Falk 2020 zu viereinhalb Jahren Haft. (Az. 2 StR 142/21)
Es sprach ihn der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig, nachdem er ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt worden war. Gegen das Urteil zog Falk vor den BGH, der es auf Rechtsfehler prüfte. Falk war bereits 2008 wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In dem Zusammenhang arbeitete der Anwalt an einer Schadenersatzklage gegen ihn.