Bundesrat berät neues Infektionsschutzgesetz - Impfpass-Fälschung wird strafbar
Der Bundesrat entscheidet am Freitag (09.30 Uhr) über eine Reihe von Neuerungen im Infektionsschutzgesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Zudem entscheidet die Länderkammer über Erleichterungen bei den Meldungen zu Hass im Netz sowie Verbesserungen für Behinderte..
Demnach macht sich künftig strafbar, wer Impfpässe fälscht oder solche Dokumente benutzt. Für Kinder zwischen sechs und 16 Jahren reicht in Bussen und Bahnen künftig eine einfache OP-Maske, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt.
Zudem entscheidet die Länderkammer über Erleichterungen bei den Meldungen zu Hass im Netz sowie Verbesserungen für Behinderte. Der Bundesrat befindet zudem abschliessend über das künftige Verbot des Tötens männlicher Küken, die Reduzierung von Verpackungsmüll sowie die Mobilisierung zusätzlichen Baulands. Erstmals beraten will der Bundesrat die geplanten Gesetze zum Klimaschutz und der Ganztagsbetreuung von Schulkindern.