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Bundestag entscheidet über Cannabis-Freigabe

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Deutschland,

Die Ampel-Koalition treibt eine begrenzte Legalisierung von Cannabis voran. Nach vielen Auseinandersetzungen ist es so weit: Jetzt hat das Parlament das Wort.

Über die Cannabis-Freigabe sollen die Abgeordneten namentlich abstimmen. Aus den Reihen der mitregierenden SPD hatten einige Parlamentarier vorab Einwände deutlich gemacht.
Über die Cannabis-Freigabe sollen die Abgeordneten namentlich abstimmen. Aus den Reihen der mitregierenden SPD hatten einige Parlamentarier vorab Einwände deutlich gemacht. (Symbolbild) - Rolf Vennenbernd/dpa

Der Bundestag entscheidet heute über eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Klubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden.

Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wird bis zuletzt kontrovers diskutiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äusserte sich zuversichtlich, dass das Gesetz beschlossen wird. Es käme dann am 22. März abschliessend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es aber nicht.

Über die Cannabis-Freigabe sollen die Abgeordneten namentlich abstimmen: Aus den Reihen der mitregierenden SPD hatten einige Parlamentarier vorab Einwände deutlich gemacht. Als wahrscheinlich gilt aber auch Unterstützung aus Reihen der Linken und des Bündnisses Sahra Wagenknecht. Bei einer Abstimmung im federführenden Gesundheitsausschusses hatten neben SPD, Grünen und FDP auch die beiden Gruppen dafür votiert. Gegen das Vorhaben positioniert haben sich Union und AfD, die in Anträgen auch einen Stopp fordern.

Was erlaubt werden soll

Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Erlaubt werden sollen auch «Anbauvereinigungen» für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Ampel-Politiker verteidigen Pläne

Der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sprach von einer neuen Drogen- und Suchtpolitik, «weg von Stigmatisierung und Kriminalisierung, hin zu mehr Schutz und Hilfen». Wesentliche Punkte seien ein besserer Gesundheitsschutz für Menschen, die ab 18 Jahren Cannabis konsumieren wollten, ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes und eine bessere Prävention, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Ich bin überzeugt: Wer selbst Hanf anbauen darf, kauft keine gefährlichen Mischungen mehr beim Dealer auf dem Schwarzmarkt.»

Auch Lauterbach warb zuletzt für die Pläne, die eine wichtige Verbesserung der Drogenpolitik seien. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte der Mediengruppe Bayern, der aktuelle Zustand sei nicht hinnehmbar. «Wir wissen alle, dass es Probleme mit gefährlichen toxischen Mischungen auf dem Schwarzmarkt gibt. Hier braucht es mehr Kontrolle.» Gleichzeitig brauche es mehr Kapazitäten zum Kampf gegen organisierte Drogenkriminalität.

Union kritisiert und will Regeln für Strassenverkehr

Die Union bleibt bei ihrer Linie, dass die Teil-Legalisierung ein Fehler sei. «Studien belegen den starken Anstieg von Cannabis-Konsum und vermehrter Abhängigkeit nach der Legalisierung», sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Funke Mediengruppe. Die Ampel gefährde damit nicht nur die Gesundheit von Millionen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Justiz und Behörden warnten vor einem immensen Verwaltungsaufwand. «Ein Gesundheitsminister, der Drogen legalisiert, ist in seinem Job völlig falsch.»

Bayern prüft derweil weiter die Möglichkeit einer Klage gegen das Gesetz, wie Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte. «Bayern ist entschlossen, sich gegen den gefährlichen Konsum von Cannabis zu stemmen, sollte das Gesetz in Kraft treten», sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der CDU-Verkehrspolitiker Florian Müller forderte in der «Rheinischen Post», bei den weiteren Regelungen müssten die Sicherheit im Strassenverkehr und der Kinder- und Jugendschutz im Fokus stehen.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte äussert Bedenken

«Kiffen hat am Steuer nichts zu suchen.» Dafür müsse Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sorgen.» Wissings Haus lässt zurzeit von einer Expertengruppe ermitteln, wie ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC gefasst werden könnte.

Ergebnisse dazu sollen im Frühjahr vorliegen. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte meldete Bedenken an. «Wir fürchten, dass Cannabis an Kinder und Jugendliche vermehrt durchgereicht wird, wenn die Substanz für Erwachsene legalisiert wird», sagte Präsident Michael Hubmann der «Ärzte Zeitung».

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