Coronavirus: 2 Frauen verweigern Impfung & werden fristlos entlassen
Zwei Mitarbeiterinnen einer sozialen Interessenvertretung in Tirol wurden aufgrund einer Ablehnung der Impfung gegen das Coronavirus entlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aus Sicherheitsgründen lehnten zwei Tirolerinnen die Covid-Impfung ab.
- Die Folge war eine fristlose Kündigung.
- Die Arbeiterkammer Tirol erkennt den Umstand als rechtliches Neuland.
In Tirol wurden zwei Mitarbeiterinnen wegen Ablehnung der Covid-Impfung entlassen. Die zwei Frauen haben Familien, eine ist sogar alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Die Tirolerinnen haben beide zudem die Asthma-Lungenkrankheit.
Als wäre das nicht genug, reagieren beide stark allergisch auf Medikamente. Wie die «Kronen Zeitung» berichtet, riet ihnen ein Facharzt von einer Impfung ab. Deshalb entschieden sich die Mitarbeiterinnen gegen eine Impfung gegen das Coronavirus. Den Tirolerinnen, welche anonym bleiben möchten, ist das nun zum Verhängnis geworden.
Coronavirus: Arbeitgeber gab zwei Varianten zur Wahl
Im März wurden die Frauen wegen ihres Asthmas von der FFP2-Maskenpflicht freigestellt. Anfang Juni bekamen sie zwei Anrufe vom Arbeitgeber. Es wurden zwei Möglichkeiten vorgelegt.
Die beiden Frauen erinnern sich: «Entweder tragen wir bei der Arbeit eine FFP2-Maske, dann sei eine Impfung nicht nötig. Oder wir tragen einen normalen Mund-Nasen-Schutz, doch dann müsse eine Impfung sein. Komme keine dieser Varianten infrage, laufe es auf die Kündigung hinaus.»
Als die Frauen nach einer schriftlichen Regelung nachgefragt haben, wurde ihnen mit einer Kündigung gedroht.
«Dann ist die Situation so richtig eskaliert. Der Arbeitgeber hat uns eine einvernehmliche Kündigung angeboten, doch diese haben wir ausgeschlagen.» Keinen Tag später kam die Kündigung ohne Kündigungsgrund.
Der Fall stellt rechtliches Neuland dar
«In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Impfpflicht», betont das Gesundheitsministerium. Die Expertenmeinungen zum Thema Covid-Impfung und Arbeitsrecht gehen auseinander.
Der Leiter der Arbeitsrechtsabteilung der Arbeiterkammer Tirol, Thomas Radner, verdeutlicht die Situation: «Ob eine Impfung angeordnet oder wegen einer nicht erfolgten Impfung eine Kündigung ausgesprochen werden darf, stellt rechtliches Neuland dar.»