Coronavirus: Ab wann dürfen Geimpfte ins Ausland reisen?

Das Covid-Zertifikat soll das Reisen in Zeiten des Coronavirus vereinfachen. Doch ab welchem Zeitpunkt man einreisen darf, bestimmt nicht das Zertifikat.

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Eine Person registriert ihr Covid-Zertifikat. Menschen am Strand in Mecklenburg-Vorpommern (Archivbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Covid-Zertifikat wird bereits am Tag der Zweitimpfung ausgestellt.
  • In der Schweiz soll das Zertifikat ab diesem Tag gelten – im Ausland nicht zwingend.
  • Was bei der Einreise gilt, unterscheidet sich von Land zu Land.

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Für viele Schweizer dürfte damit die erste Auslandsreise seit längerer Zeit anstehen: Mit sinkenden Zahlen des Coronavirus, steigenden Impfquoten und nicht zuletzt dem Covid-Zertifikat soll dem Reisen nichts mehr im Weg stehen.

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Trotz Coronavirus: Schweizer zieht es ins Ausland. - Keystone

Doch wer das Covid-Zertifikat als Freipass deutet, könnte an der Grenze eine böse Überraschung erleben: Ein Covid-Zertifikat erlaubt noch nicht zwangsläufig die Einreise. Für Verwirrung sorgt vor allem der Zeitpunkt der Gültigkeit nach dem zweiten Impftermin.

Covid-Zertifikat ist noch keine Reisebewilligung

Das Covid-Zertifikat stellt für den internationalen Verkehr vor allem eine Informationsplattform dar: Es dient, Informationen wie Zeitpunkt und Hersteller der Impfung zu hinterlegen. Wie diese Informationen gehandhabt werden und ob sie zur Einreise befähigen, unterscheidet sich von Land zu Land.

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Zöllner kontrollieren ein Fahrzeug bei der Einreise nach Deutschland. Die Informationen des Covid-Zertifikats können unterschiedlich gehandhabt werden. - Keystone

«Die Einreisebestimmungen definiert jedes Land selbst», hält eine BAG-Sprecherin fest. Ob jemand beispielsweise einfach vollständig geimpft sein müsse oder seit der zweiten Impfung zwei Wochen vergangen sein müssen, hängt nicht vom Covid-Zertifikat ab.

Vorsicht in den ersten zwei Wochen nach der Impfung

Problematisch sind also vor allem die ersten zwei Wochen nach dem zweiten Impftermin: Lässt man sich beispielsweise in einem Berner Impfzentrum impfen, wird das Covid-Zertifikat unverzüglich automatisch zugestellt.

In der Schweiz soll das Covid-Zertifikat ab diesem Zeitpunkt – also unmittelbar nach der zweiten Dosis – gültig sein.

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In der Schweiz gilt das Covid-Zertifikat ab dem Tag der zweiten Impfung. - Keystone

Wer diesen Sommer im Inland Veranstaltungen besuchen möchte, die ein Zertifikat erfordern, kann dies sofort nach dem zweiten Impftermin tun.

Das BAG begründet dies mit dem bereits guten Schutz der ersten mRNA-Impfdosis, der zu diesem Zeitpunkt etwa 70 Prozent betrage. Ein optimaler Impfschutz von 90 Prozent und mehr stelle sich dann sieben bis vierzehn Tage nach der Zweitimpfung ein.

Coronavirus: Unterschiedliche Handhabe bei Einreise in EU-Länder

Auch im europäischen Ausland soll das Schweizer Covid-Zertifikat gültig sein. Die Bedingungen dafür sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich: Oftmals muss der im Zertifikat angegebene Termin der zweiten Impfdosis zwei Wochen zurückliegen.

Die Einreisebestimmungen sollten auf jeden Fall vorab geprüft werden. In der Regel gilt: Wird die Impfung noch nicht akzeptiert, muss ein aktueller Test aufs Coronavirus vorliegen.

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Ein Bild von der deutschen Grenze weist auf die Testpflicht aufs Coronavirus hin. Mittlerweile wurde diese für Schweizer aber ausser Kraft gesetzt. - Keystone

Frankreich verlangt lediglich die vollständige Impfung, ohne dies an eine Zwei-Wochen-Frist zu binden. Deutschland würde eine 14-Tage-Frist nach der zweiten Dosis verlangen. Doch da die Schweiz nicht mehr als Risikogebiet gilt, ist derzeit nur im Flugverkehr ein Zertifikat notwendig. Wer auf dem Landweg nach Deutschland reist, muss keine Vorkehrungen mehr treffen.

Verbringen Sie die Ferien diesen Sommer im Ausland?

Italien sieht derzeit noch keine Regelungen für Geimpfte vor: Auch diese müssen vor der Einreise einen Covid-Test machen. Bei der Einreise nach Spanien können Geimpfte wiederum auf den Test verzichten. Hierfür muss die Zweitimpfung mindestens 14 Tage vorher stattgefunden hat.

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