Coronavirus: Deutsche kriegen ohne 3G keinen Lohn mehr
Zur Eindämmung von Corona verschärft Deutschland die Regeln: Bei der Arbeit und im ÖV gilt die 3G-Regel, in der Gastronomie drohen neue Lockdowns.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland gilt an Arbeitsplätzen neu die 3G-Regel.
- Spital- und Heimmitarbeitende müssen sich impfen lassen.
- Den ÖV dürfen auch nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete betreten.
Deutschland verschärft seine Massnahmen gegen das Coronavirus. Dies wurde am Donnerstagabend beschlossen.
So gilt künftig eine 3G-Pflicht für alle Arbeitnehmer. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder darauf getestet ist, darf nicht mehr zur Arbeit. Ein Test muss dabei jeden Tag vorgelegt und vom Arbeitgeber kontrolliert werden – Stichproben reichen nicht.
Arbeitnehmer, die weder getestet, genesen oder geimpft sind, müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Wie Sozialminister Hubertus Heil gegenüber «Bild» sagte, seien in diesem Fall Abmahnungen oder gar die Kündigung möglich. Zudem müsse man auch damit rechnen, dass Lohnfortzahlungen infrage gestellt werden. Wird gegen die 3G-Pflicht verstossen, können Arbeitgeber und -nehmer mit bis zu 25'000 Euro gebüsst werden.
Coronavirus: Impfpflicht in Spitälern
Deutschland verhängt in der Gesundheitsbranche zudem eine Impfpflicht: Mitarbeitende in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie von mobilen Pflegediensten, beispielsweise der Spitex, müssen sich impfen lassen. Ausserdem erhalten Besucher von Pflegeheimen nur mit einem tagesaktuellen Corona-Test Zutritt.
Weil das Contact Tracing im ÖV stark erschwert ist, gilt dort nun ebenfalls die 3G-Regel. Ohne Zertifikat oder Test darf der ÖV nicht benutzen werden, betroffen davon sind Bus, Zug und Flugzeug.
Gastro-Massnahmen neu gebunden an Hospitalisierungsrate
Für die deutsche Gastronomie und Kultur sind die Massnahmen nun gebunden an die Hospitalisierungsrate. Diese beschreibt, wie viele Personen pro 100'000 in den letzten sieben Tagen wegen Corona in ein Spital eingewiesen wurden. Aktuell liegen die Werte zwischen 1,64 (Hamburg) und 18,54 (Thüringen), deutschlandweit bei 5,3.
In deutschen Restaurants, Bars und Kinos gilt ab einer bundeslandweiten Hospitalisierungsrate von über 3 die 2G-Regel. Ab 6 müssen sich die Geimpften und Genesenen zusätzlich auf das Coronavirus testen lassen, was der 2G+-Regel entspricht. Liegt der Wert über 9 sind neue Kontaktbeschränkungen vorgesehen.