Coronavirus: Deutschland beschliesst begrenzte Impfpflicht
Der deutsche Bundestag hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Bundestag führt eine begrenzte Impfpflicht ein.
- Diese gilt für Pflegeheime und Kliniken.
- Zudem erteilt sie auch Zahnärzten und Tierärzten die Impfbewilligung.
Der deutsche Bundestag hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen.
Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschliessend entscheiden.
Coronavirus: Impfen beim Tierarzt
Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.
Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.