Gericht

Der Geiger mit dem Rattengift erneut vor Gericht

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Deutschland,

Ein Orchestermusiker versucht, seine Mutter zu vergiften. Auch zwei Kollegen soll er das Rattengift gegeben haben. Eines aber verneint er im Revisionsprozess.

Rattengift
In einer Erklärung spricht der Angeklagte im Fall der mutmasslichen Vergiftung zweier Kollegen von einem fatalen Fehler und einem folgenschweren Missgeschick. - dpa

Ein wegen versuchten Giftmordes an zwei Kollegen angeklagter Orchestermusiker hat im Revisionsprozess eine Tötungsabsicht zurückgewiesen. Ihm sei ein «folgenschweres Missgeschick» beim Hantieren mit Rattengift unterlaufen. Es sei ihm «keine bewusste Tat vorzuwerfen», sagte der 64-Jährige aus Schleswig-Holstein zum Prozessauftakt am Landgericht Hannover.

Er bat die beiden Kollegen um Verzeihung. Seine Mutter wiederum habe er mit dem Gift nicht töten, sondern ihre dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim erreichen wollen.

Der Musiker, früher Geiger eines renommierten Orchesters in Schleswig-Holstein, verliest die Erklärung selbst. Zwar akzeptiere er seine Strafe aus einem früheren Prozess, weil er «in Verblendung viel zu weit gegangen» sei.

Bundesgerichtshof hebt erstes Urteil teilweise auf

Im Oktober 2023 war der Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber teilweise auf. Die Verurteilung wegen des versuchten Giftmordes an seiner Mutter wurde rechtskräftig.

Das Urteil bezüglich der zweiten Tat – der Musiker soll zusätzlich versucht haben, zwei Kollegen zu vergiften – wurde auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

64-Jähriger bestreitet Absicht: Gift versehentlich in Dip gelangt

Der Musiker hatte im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel seiner damals 93 Jahre alten Mutter gemischt. Einige Tage später reichte er zwei Kollegen auf einer Konzertreise einen Frischkäse-Dip mit dem Gift. Die Opfer erlitten Blutgerinnungsstörungen.

In der Erklärung betonte der 64-Jährige, er habe nicht gewusst, dass Gift in dem Dip gewesen sei. Den Dip und eine Süssspeise mit Rattengift für seine Mutter habe er gleichzeitig zubereitet, dabei müsse Gift in das falsche Gefäss gelangt sein.

Es sei ein «fataler Fehler». Fragen möchte er zunächst aber nicht beantworten. Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil könnte am 31. März gesprochen werden.

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