Nancy Faeser hat für die Hamas und das propalästinensische Netzwerk Samidoun in Deutschland ein Betätigungsverbot verhängt.
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Bundesministerin des Innern und Heimat, stellt die Verbotsverfügung der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas und des pro-palästinensischen Netzwerks Samidoun in Deutschland vor. - keystone

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hat die islamistische Palästinenserorganisation Hamas und das propalästinensische Netzwerk Samidoun verboten. Das teilte sie am Donnerstag in Berlin mit. «Die Terrororganisation Hamas verfolgt das Ziel, den Staat Israel zu vernichten», sagte Faeser.

«Ihre Propaganda sehen wir in Deutschland bei ihrem besonders aggressiven Demonstrationsverhalten und insbesondere durch Angriffe auf jüdische Einrichtungen und Wohnhäuser von Jüdinnen und Juden.»

Samidoun beschrieb die Innenministerin als «internationales Netzwerk, das unter dem Deckmantel einer sogenannten Solidaritätsorganisation für Gefangene in verschiedenen Ländern Israel- und judenfeindliche Propaganda» verbreite. «Dabei unterstützt und glorifiziert Samidoun auch verschiedene ausländische Terrororganisationen, so insbesondere die Hamas.»

Von EU und USA als Terrororganisation eingestuft

Im Fall von Hamas und den ausländischen Strukturen von Samidoun geht es um ein sogenanntes Betätigungsverbot, für die deutschen Strukturen von Samidoun zudem um ein Vereinsverbot. Die Folgen sind ähnlich. Eventuelles Vermögen wird eingezogen, Internetauftritte und Aktivitäten in sozialen Medien werden verboten. Wer weiter für die Organisationen aktiv ist, macht sich strafbar.

Die Hamas ist von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Hinter ihr stehen nach Schätzungen des Verfassungsschutzes in Deutschland rund 450 Menschen, von denen viele deutsche Staatsbürger sind. Einen offiziellen Ableger der islamistischen Gruppierung gibt es in Deutschland aber nicht.

Vereine, die der Bewegung nahestanden, wurden vor einigen Jahren bereits verboten. Als zusätzliche Massnahme bleibt damit nur das ausgesprochene Betätigungsverbot.

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