Deutschlandweites Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Keystone-SDA
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Deutschland,

In Bussen und Bahnen fällt nach fast drei Jahren Corona nun in ganz Deutschland die Maskenpflicht.

Maskenpflicht im Fernverkehr
Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fällt zum 2. Februar. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In ganz Deutschland gilt ab diesem Donnerstag keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr.
  • In Gesundheitseinrichtung bleibt die FFP2-Maske aber bis im April als Pflicht bestehen.

Nachdem etwa die Hälfte der 16 Bundesländer in ihrem Regionalverkehr die Regel bereits aufgehoben hat, gilt ab diesem Donnerstag auch in den restlichen Ländern und im Fernverkehr keine Tragepflicht mehr – das betrifft ICEs, ICs, ECs und auch Fernbusse wie Flixbus. Ursprünglich sollte es im Fernverkehr erst im April soweit sein. Die Regierung hatte die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Regel aber wegen der Entspannung der Lage vor kurzem vorzeitig aufgehoben.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach riet dazu, freiwillig Masken zu tragen. «Ich tue es auch. Um kein Long Covid zu riskieren und andere zu schützen», schrieb der sozialdemokratische Politiker am Mittwoch auf Twitter.

Lauterbach bezeichnete zugleich die bisherigen Massnahmen zur Vermeidung grosser Corona-Winterwellen als erfolgreich. Deshalb könne die Maskenpflicht im Fernverkehr entfallen.

Masken in Gesundheitseinrichtung immer noch Pflicht

Mit dem deutschlandweiten Aus der Tragepflicht in Bussen und Bahnen läuft an diesem Donnerstag auch eine weitere Bundesvorgabe früher als geplant aus: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Betriebe müssen keine Hygienekonzepte mehr aufstellen und etwa prüfen, ob sie ihren Beschäftigten Homeoffice- und Testangebote machen.

Die Pflicht, sich bei einer Corona-Infektion zu isolieren, wird bis Ende der Woche in allen Bundesländern bis auf Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls Geschichte sein.

Einige Corona-Regeln bleiben aber noch bestehen: Landesweit müssen Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 7. April weiterhin FFP2-Maske tragen, für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen braucht es ausserdem einen negativen Test.

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