Eins ist klar: Fussgänger und Rollstuhlfahrer haben an Zebrastreifen immer Vorrang. Auf sie müssen andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Doch was muss man noch beachten?
Wer mit dem Fahrrad am Zebrastreifen die Strassenseite wechseln will, muss absteigen und schieben.
Wer mit dem Fahrrad am Zebrastreifen die Strassenseite wechseln will, muss absteigen und schieben. - Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn

Auch wenn andere Verkehrsteilnehmende am Zebrastreifen warten müssen, sollten Fussgängerinnen und Fussgänger so einen Überweg trotz Vorrang nie unachtsam überqueren. Um sicher gesehen zu werden, empfiehlt der Auto Club Europa (ACE), Blickkontakt etwa mit sich nähernden Autofahrerinnen und -fahrern herzustellen.

Vom Fahrrad sollte man beim Überqueren eines Zebrastreifens absteigen oder mit Bodenkontakt über den Überweg rollern. So gilt man als Fussgänger und darf auch mit Vorrang die Strasse überqueren.

Radeln über Zebrastreifen kann bestraft werden

Wer aber mit Fahrrad oder E-Scooter über einen Fussgängerüberweg fährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmende behindert, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.

Achtung: Auch Kindern ist es den Angaben zufolge nicht erlaubt, auf dem Zebrastreifen zu fahren. Zwar dürfen unter Zehnjährige auf Gehwegen fahren, aber müssen beim Überqueren einer Strasse ebenfalls absteigen und schieben.

Aufmerksam vom Hinweisschild an

Mit Auto, Rad oder Roller am Verkehr Teilnehmende auf der Strasse sind nicht nur wartepflichtig, sondern sollten auch die Umgebung beobachten, wenn Sie sich einem Fussgängerüberweg nähern.

Am besten schon vom blauen, quadratischen Hinweisschild an, spätestens aber ab dem Zebrastreifen selbst gilt ein Überholverbot. Bei stockendem Verkehr muss der Zebrastreifen zudem freigehalten werden. Ausserdem gilt ein Halte- und Parkverbot fünf Meter davor und dahinter. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert dem ACE zufolge einen Punkt in Flensburg und ein Bussgeld in Höhe von 80 Euro.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Euro