EU fordert Aufhebung des Todesurteils gegen Deutsch-Iraner
Die iranische Justiz hatte Djamshid Sharmahd für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht und ihn zum Tode verurteilt. Die EU kritisiert die Entscheidung scharf. Auch CDU-Chef Merz ist verärgert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Europäische Union hat die iranische Justiz aufgefordert, das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd aufzuheben.
In einer Mitteilung heisst es, die EU verurteile die Entscheidung des iranischen Obersten Gerichtshofs aufs Schärfste, das Todesurteil gegen Sharmahd aufrechtzuerhalten. Der Iran müsse von der Vollstreckung der Todesstrafe absehen und das Urteil aufheben. Sharmahd befindet sich seit 2020 in Haft.
Der Oberste Gerichtshof im Iran hatte am Mittwoch das umstrittene Todesurteil gegen Sharmahd bestätigt. Damit steht einer Vollstreckung des Urteils formal nichts mehr im Weg. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Familienangehörige und Menschenrechtler bezeichneten die Vorwürfe als haltlos und kritisierten das Verfahren als grob unfair.
Merz: Visumsantrag wurde nie bewilligt
CDU-Chef Friedrich Merz sagte der «Bild», er habe vor mehreren Wochen bei der iranischen Botschaft in Berlin ein Visum beantragt, um sich vor Ort von Shamahds Haftbedingungen und seinem Gesundheitszustand ein Bild machen zu können. «Mein Antrag wurde bis heute nicht bewilligt. Das ist völlig inakzeptabel», sagte Merz. «Ich fordere die iranische Regierung erneut auf, das Unrechtsurteil gegen Djamshid Sharmahd aufzuheben und ihm die Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen.»
Am Donnerstag hatte bereits Bundesaussenministerin Annalena Baerbock (Grüne) den Iran erneut aufgefordert, das «absolut inakzeptable» und willkürliche Urteil rückgängig zu machen. Der 68-Jährige habe zu keinem Zeitpunkt den Ansatz eines fairen Prozesses erhalten.
Sharmad war als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen und hat einen deutschen Pass. Allerdings ist er in Teheran geboren und hat damit automatisch die iranische Staatsbürgerschaft. Diese kann man nach iranischem Recht nicht ablegen.