Im Streit um Frankreich und Belgien hat der EU-Gerichtshof Brüssel als Tagungsort des EU-Parlaments gestärkt.
Europäischer Gerichtshof EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EU-Gerichtshof stärkt Brüssel als Tagungsort des EU-Parlaments.
  • Frankreich hatte gegen Entscheidungen geklagt, die in Brüssel getroffen worden waren.
  • Derartige Beschlüsse dürften nur in Strassburg gefällt werden, hiess es in der Klage.
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Im Streit um die beiden Sitze des EU-Parlaments in Frankreich und Belgien hat der EU-Gerichtshof (EuGH) Brüssel als Tagungsort gestärkt. Schon seit Jahren gibt es Bestrebungen, nur noch in Brüssel zu tagen. Doch Frankreich will dies aber unter allen Umständen verhindern.

Die Luxemburger Richter urteilten am Dienstag, das Parlament könne über Haushaltsfragen in Teilen auch in Brüssel statt in Strassburg entscheiden, wenn dies für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens notwendig sei.

Frankreich hatte gegen Haushaltsentscheidungen aus dem Jahr 2016 geklagt, die in Brüssel getroffen worden waren. Derartige Beschlüsse dürften nur in Strassburg gefällt werden, hiess es in der Klage.

Tagungen zum Haushalt in Strassburg

Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass Tagungen zum Haushalt zwar grundsätzlich in Strassburg stattfinden müssten. Allerdings habe das Parlament auch einen Ermessensspielraum, wenn es darum gehe, wichtige Fristen und Termine einzuhalten. Dies sei bei den Haushaltsentscheidungen 2016 der Fall gewesen.

Die meiste Zeit arbeiten die Volksvertreter in Brüssel. Dort finden auch zusätzliche Plenartagungen sowie die Ausschusssitzungen statt. Doch Strassburg ist offiziell Hauptsitz des EU-Parlaments. Rund einmal im Monat müssen daher alle Abgeordneten, Parlamentsangestellte, EU-Kommissionsmitglieder sowie Journalisten für knapp eine Woche von Brüssel nach Strassburg dislozieren. Dies ist mit grossem finanziellem Aufwand verbunden.

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