EU Kommission will Abschiebehaft von drei Monaten

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Belgien,

Eine Abschiebehaft soll europaweit künftig drei Monaten dauern. Diese Massnahme will die EU-Kommission umsetzen.

Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, hält im Europäischen Parlament seine Rede zur Lage der Europäischen Union.
Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, hält im Europäischen Parlament seine Rede zur Lage der Europäischen Union. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission möchte die Abschiebehaft auf drei Monate verlängern.
  • Dies soll europaweit angepasst werden.

Die EU-Kommission will die Mindestdauer von Abschiebehaft europaweit auf drei Monate erhöhen. Es solle erreicht werden, «dass Mitgliedstaaten Abschiebeverfahren in Fällen beenden können, in denen Fluchtgefahr besteht oder in denen Migranten nicht kooperationswillig sind», sagte EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag.

Zudem solle es ein «vereinfachtes Verfahren» mit kürzeren Einspruchsfristen für Asylbewerber geben, deren Anträge bereits an der Grenze abgelehnt wurden.

Ziel der Änderungen sei «ein deutliches Signal», dass es in der EU wirksame Verfahren zur Rückführung von Migranten ohne gültigen Aufenthaltstitel gebe, erklärte die Kommission. Dies solle auch dafür sorgen, «Migranten von vornherein von gefährlichen Reisen» in die EU abzuhalten.

Dokumenten-Suche treibt Verfahren in die Länge

Derzeit ziehen sich Abschiebungen vielfach in die Länge, weil Dokumente aus den Heimatländern der Betroffenen fehlen, die Nationalität unklar ist oder das Einverständnis des Herkunftslandes für die Rückführung fehlt. Die Kommission will mit den Änderungen verhindern, dass Betroffene bei längeren Verfahren untertauchen oder in ein anderes EU-Land weiterreisen, um sich der Abschiebung zu entziehen.

Die Regeln zur Dauer der Mindestzeit der Abschiebehaft sind in den EU-Staaten derzeit sehr unterschiedlich geregelt, wie die Kommission erläuterte. Die angestrebte Änderung solle «den Zeitraum, der für die erfolgreiche Umsetzung von Abschiebungen nötig ist, besser widerspiegeln». Die Abschiebehaft solle aber weiter nur «als letztes Mittel» genutzt werden und «Grundrechte vollständig respektieren».

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