EU-Sanktionen gegen russische Söldnertruppe Wagner
Der Europäische Rat setzt die Wagner-Gruppe auf die Sanktionsliste. Ihr wird die aktive Beteiligung am Ukraine-Krieg vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wagner-Gruppe steht seit Donnerstag auf der Sanktionsliste der EU.
- Ihr wird aktive Beteiligung am Ukraine-Krieg vorgeworfen.
- Auch eine Medienorganisation mit Verbindung zu Prigoschin wird sanktioniert.
Der Europäische Rat hat die russische Söldnertruppe Wagner wegen ihrer «aktiven» Beteiligung am Ukraine-Krieg auf ihre Sanktionsliste hinzugefügt. Begründet wurde die Massnahme am Donnerstagabend in Brüssel damit, die Handlungen der Wagner-Gruppe untergrüben und bedrohten «die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine».
Im Februar hatte die EU bereits elf Personen und sieben Einrichtungen mit Strafmassnahmen belegt, die mit der Wagner-Gruppe in Verbindung stehen. Einigen davon werden schwere Menschenrechtsverletzungen in der Zentralafrikanischen Republik und im Sudan vorgeworfen. Andere gefährden demnach die Sicherheit oder die Stabilität in Mali.
Die mehrfachen Sanktionen unterstrichen die internationale Dimension und die Schwere der Aktivitäten der Gruppe sowie ihre destabilisierende Wirkung auf die Länder, in denen sie aktiv sei, hiess es in der Mitteilung weiter. Die Wagner-Gruppe sei federführend bei den Angriffen auf die ukrainischen Städte Soledar und Bachmut beteiligt gewesen.
EU-Sanktionen auch gegen Medienorganisation von Wagner-Chef
Darüber hinaus verhängte der Europäische Rat Sanktionen gegen die russische Medienorganisation Ria Fan. Sie gehört zur Patriot Media Group, deren Verwaltungsrat vom Chef der Wagner-Söldner, Jewgeni Prigoschin, geleitet wird. Die Nachrichtenagentur sei an regierungsfreundlicher Propaganda und Desinformation über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt, erklärte der Europäische Rat.
Insgesamt gelten die restriktiven Massnahmen der EU in Bezug auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, nun für 1473 Personen und 207 Organisationen, wie es weiter hiess. Die Vermögenswerte der genannten Personen würden eingefroren, und EU-Bürgern und -Unternehmen sei es untersagt, ihnen Gelder zur Verfügung zu stellen.