Bestehende EU-Sanktionen gegen den Iran werden um ein Jahr verlängert. Diese gelten nun bis zum 13. April 2019.
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Die EU-Kommission beendet Grundwerte-Verfahren gegen Polen. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU verlängert die Sanktionen gegen den Iran.
  • Diese betreffen rund 81 Personen und eine Einrichtung.
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Die EU hat ihre wegen Menschenrechtsverletzungen im Iran verhängten Sanktionen um ein weiteres Jahr verlängert. Betroffen sind 81 Personen sowie eine Einrichtung, die für die Verstösse verantwortlich gemacht werden. Gegen sie gelten nun bis zum 13. April 2019 Vermögenssperren sowie EU-Einreiseverbote. Weiter untersagt ist zudem die Belieferung des Irans mit Produkten, die zur Unterdrückung der Zivilbevölkerung oder zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs benutzt werden können.

Zahlreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran hatte die EU Anfang 2016 aufgehoben. Hintergrund war der Abschluss eines umfassendes Abkommen zur Beendigung des Atomstreits mit dem Land. Es soll den Bau einer iranischen Atombombe verhindern und eine ausschliesslich friedliche Nutzung von Kernenergie im Iran sicherzustellen.

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