Europäische Zentralbank trägt keine Haftung für Zwangsumtausch
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Europäische Zentralbank nicht für den Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen haftet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EZB muss nicht für den Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen haften.
- Das hat der EU-Gerichtshof heute Donnerstag entschieden.
Die Europäische Zentralbank (EZB) haftet nicht für den Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Somit muss die EZB an Privatanleger keinen Schadensersatz für Verluste bei der Umschuldung griechischer Staatsanleihen bezahlen. Das hat «faz» berichtet.
Europäische Zentralbank vertritt nicht Privatanleger
Die EZB müsse nicht Interessen der Privatanleger vertreten, so der EU-Gerichtshof. Diese müssen auch bei Staatsanleihen mit Verlusten rechnen. Ausserdem sei der Zwangsumtausch nicht unverhältnismässig gewesen.
Auch der Schuldenschnitt von Griechenland 2012 sei nicht rechtswidrig gewesen. Anleger hatten hier einen Regelverstoss gesehen. Die EZB hätte Griechenland darauf hinweisen müssen. Deshalb sollte sie für die Verluste haften.