Fehlender Whistleblower-Schutz: Strafen für EU-Länder
Der EuGH verurteilt Deutschland und weitere EU-Länder wegen mangelndem Schutz von Hinweisgebern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilt Deutschland und weitere EU-Länder wegen eines unzureichenden Schutzes von Hinweisgebern wie Whistleblowern. Deutschland habe Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstösse gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt, entschieden die höchsten EU-Richter in Luxemburg. Das Land muss deshalb eine Strafe von 34 Millionen Euro (32,3 Mio Franken) zahlen.
Neben Deutschland verurteilte der Gerichtshof auch Luxemburg, Ungarn, Tschechien und Estland zu Geldstrafen. Ihre Pauschalbeträge fielen deutlich geringer aus. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Europäisches Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstösse gegen EU-Vorschriften melden können. «Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden», heisst es vonseiten der Kommission.
Verspätete Umsetzung in Deutschland
Die EU-Länder hatten bis Ende 2021 Zeit gehabt, die europäische Gesetzgebung in nationales Recht umzusetzen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat jedoch erst im Juli 2023 in Kraft. Unter Whistleblowern versteht man Menschen, die geheime oder illegale Vorgänge in Unternehmen oder Behörden öffentlich machen.
Meist sind es Mitarbeiter mit einem privilegierten Zugang zu Informationen. Sie decken Missstände auf, zum Beispiel Korruption oder Umweltverstösse, oft verbunden mit grossen Risiken für sich selbst. Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte sich die EU 2019 auf neue Regeln geeinigt.
Neue Regelungen und ihre Auswirkungen
Die Vorgaben decken unter anderem Verstösse gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab. Konkret ist etwa vorgesehen, dass Whistleblower den Weg, wie sie die Verstösse melden, frei wählen können. Sie werden nicht verpflichtet, sich als Erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.