Europarat leitet Verfahren gegen Türkei ein
Seit vier Jahren sitzt der türkische Kulturmäzen Osman Kavala im Gefängnis - ohne Gerichtsurteil. Die türkische Regierung bleibt in dem Fall stur. Das hat nun Folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Europarat hat im Konflikt um den inhaftierten Kulturförderer Osman Kavala in einem historisch fast einmaligen Schritt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet.
Das Ministerkomitee mit Vertretern der 47 Mitgliedstaaten stimmte für das Verfahren, wie der Europarat mitteilte. Seit Einführung 2010 wurde das Vertragsverletzungsverfahren erst einmal ausgelöst: gegen Aserbaidschan. Die Türkei warf dem Europarat nach der Entscheidung Voreingenommenheit vor.
Ankara weigert sich
Hintergrund des Verfahrens ist die fortgesetzte Weigerung Ankaras, Kavala aus der Haft zu entlassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte schon vor rund zwei Jahren dessen Freilassung angeordnet und die Haft als politisch motiviert eingestuft. Als Mitgliedsland des Europarats ist die Türkei verpflichtet, sich an Urteile des Gerichts zu halten.
Zuvor war mit einiger Spannung erwartet worden, ob sich die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Ministerkomitee finden würde, um das Verfahren auszulösen. Im Raum stand die Frage, ob es der Türkei gelingen würde, genügend Staaten zu mobilisieren, die dagegen stimmen würden. Beobachter befürchteten, der Europarat könne so seine Glaubwürdigkeit verlieren.
Die Strassburger Institution wacht über die Einhaltung der Menschenrechte und ist keine EU-Institution. Das Vertragsverletzungsverfahren ist mehrstufig und führt keineswegs zwangsläufig zu einem Ausschluss der Türkei aus dem Europarat.
Türkei spricht von «Einmischung»
Das Aussenministerium in Ankara erklärte nach der Entscheidung: «Wir fordern den Europarat auf, weitere Schritte zu vermeiden, die eine Einmischung in die unabhängige Justiz bedeuten würde.» Man halte es für einen inkonsistenten Ansatz, Kavala weiterhin auf der Tagesordnung zu halten, während auch andere Staaten Urteile nicht umsetzten. Der Europarat agiere nicht auf Basis von legalen und gerechten Kriterien, sondern von politischen Erwägungen. «Wenn das Ministerkomitee des Europarats die Wirksamkeit des Menschenrechtssystems aufrechterhalten möchte, sollte es diesen voreingenommenen und selektiven Ansatz stoppen.»
Kavala ist seit vier Jahren inhaftiert, ohne je verurteilt worden zu sein. Dem 64-Jährigen werden in einem Prozess in Istanbul ein Umsturzversuch im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten sowie «politische und militärische Spionage» im Zusammenhang mit dem Putschversuch von 2016 vorgeworfen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan greift Kavala auch immer wieder persönlich an. Kavala selbst weist die Vorwürfe strikt zurück. Die Türkei ist seit 1950 Mitglied im Europarat und hat mehr als 3500 Entscheidungen des Menschenrechtsgerichtshofes umgesetzt.
Mit der Auslösung des Verfahrens wird die Türkei nun zunächst formell über die neue Entwicklung benachrichtigt und soll bis zum 19. Januar Stellung beziehen. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit könnte dann das Ministerkomitee den Fall zur erneuten Prüfung an den EGMR weiterleiten. Sollte dieser die Nicht-Umsetzung des Kavala-Urteils feststellen, müsste dann der Ministerrat über weitere Schritte entscheiden - welche das wären, ist nicht festgeschrieben. In jedem Fall wäre der Weg zu einem Ausschluss der Türkei aus dem Europarat noch sehr weit.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, der auch in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sitzt, begrüsste das Vertragsverletzungsverfahren. «Das ist die einzig folgerichtige Entscheidung», sagte er der dpa. «Der Europarat zeigt sich handlungsfähig. Wer die Gerichtsurteile nicht umsetzt, kann nicht Mitglied des Europarats sein.»
Im Konflikt mit dem Europarat steht die Türkei auch im Fall des seit fünf Jahren inhaftierten prokurdischen Oppositionspolitikers Selahattin Demirtas. Auch dessen Freilassung forderte das Ministerkomitee am Donnerstag zum wiederholten Male.